Das ist nicht vorgesehen. Der Versorgungsfreibetrag wird aufgrund der Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Jahr des Versorgungsbeginns in der
Lohnsteuerbescheinigung automatisch ermittelt. Der steuerfreie Rentenbetrag für Leibrenten wird ebenfalls automatisch berechnet, dazu dienen die Angaben
in der Anlage R zum Rentenbeginn und zum Rentenanpassungsbetrag.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
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