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Verlustvortrag Student - kurzfristige Beschäftigung

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    Verlustvortrag Student - kurzfristige Beschäftigung

    Halli hallo,

    ich bin neu hier und habe mein Studium abgeschlossen und arbeite momentan. Die Steuererklärung für 2019 habe ich gut hinbekommen aber nun wollte ich den Verlustvortrag für die Jahre 2016 bis 2018 machen und bin am verzweifeln. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Ich habe vor dem Studium schon eine Berufsausbildung gemacht, die aber nicht mit dem Studium zusammenhängt. Dadurch bin ich davon ausgegangen, bzw. so habe ich es verstanden, dass das Studium als Zweitausbildung gilt und ich somit Werbungskosten geltend machen kann.
    So nun habe ich mich durch zig Videos gefuchst aber weiß nicht wie das mit dem Gehalt meines Nebenjobs aussieht. Hierfür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Das Problem an der Sache ist ich habe nie über dem Freibetrag verdient und mir wurde trotzdem Lohnsteuer abgezogen, zwar nicht sehr viel aber ein bisschen was. Der Nebenjob war als kurzfristige Beschäftigung deklariert. So nun ist das Problem wenn ich das nun als Bruttolohn in der Anlage N angebe wird alles andere als Sonderausgaben gezählt, was ja fürs Studium zählt. Gebe ich es nicht an dann stimmt es wieder. Was mache ich falsch und wie fülle ich das hier richtig aus?
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Danke schon mal im voraus.

    #2
    Hallo,

    hat zwar nichts mit Elstewr zu tun.
    Studium nach erster Ausbildung sind WK

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verstehe dein Problem nicht wirklich. Du hast in deinem Nebenjob auf Lohnsteuerklasse gearbeitet, also gehört der in der Anlage N erklärt.

      Deine Studiumskosten darfst du ebenfalls in der Anlage N erklären, da du vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen hattest.

      Wenn deine jährlichen Werbungskosten höher waren als dein Bruttolohn, entsteht ein Verlust, sonst nicht!

      Was meinst du mit "als Sonderausgaben gezählt"?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok dann habe ich das schon mal richtig eingetragen. Da ich schon über 25 war habe ich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge gezahlt, die sind unter Sonderausgaben
        deklariert. Stimmt das dann so?
        Ist es dann also so, dass wenn ich Lohnsteuer gezahlt habe obwohl ich nicht über die Freigrenze kam mit den Werbungskosten verrechnet oder warum bekomme ich diese nicht zurück?
        Zuletzt geändert von Birdy176; 09.05.2020, 19:50.

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          #5
          Deine Beiträge zur Krankenversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Früher waren das die Zeilen 17 und 19.

          Ich weiß nicht, warum keine Steuererstattung berechnet wird. Was steht denn unter verbleibende Beträge?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das habe ich auch unter Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, das stimmt.
            Ok also bei verbleibende Beträge steht -12 Euro. Das heißt dann das würde ich zurückbekommen?
            Heißt also im Endeffekt wenn ich gearbeitet habe neben dem Studium um meinen Grundbedarf zu decken bekommen ich
            von der Steuer solche Dinge wie Semesterbeiträge nicht zurück? Wenn ich aber nicht gearbeitet habe schon? Seh ich das richtig?
            Zuletzt geändert von Birdy176; 10.05.2020, 15:05.

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              #7
              Hallo,

              wieviel Steuern hast du bezahlt?
              Du kannst nicht mehr zurück bekommen als du bezahlt hast.
              Ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn deine Einkünfte negativ sind.
              Woher hast du diesen Unsinn - Heißt also im Endeffekt wenn ich gearbeitet habe neben dem Studium um meinen Grundbedarf zu decken bekommen ich
              von der Steuer solche Dinge wie Semesterbeiträge nicht zurück? Wenn ich aber nicht gearbeitet habe schon? Seh ich das richtig?
              Du bekommst nie Semesterbeiträge zurück.
              Sie mindern höchstens dein zuversteuerndes Einkommen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Da stimmt es mit den Steuern.
                Woher ich den Unsinn habe? Aus vielen Tutorials aber auch von Freunden die ihre Steuererklärung gemacht haben für das Studium.
                Genau das zu versteuernde Einkommen wird gemindert, da ich aber für mein erstes Einkommen schon viel zu viel Steuern gezahlt habe, würde es ja heißen das addiert sich
                darauf.

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                  #9
                  Hallo,

                  Zitat: da ich aber für mein erstes Einkommen schon viel zu viel Steuern gezahlt habe, würde es ja heißen das addiert sich
                  darauf.
                  Wie? Was? das versteh ich jetzt nicht.
                  Was meinst du mit erstes Einkommen. Welches Jahr? Neben dem Studium?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Also ich habe mein Studium wie gesagt abgeschlossen. Ich arbeite seit November 2019 Vollzeit in meinem Job. Dafür habe ich natürlich meine Steuererklärung gemacht und nun mache ich
                    rückwirkend für mein Studium die letzten 3 Jahre. Also von 2016 bis 2018 für die Zeit meines Studiums.

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                      #11
                      Hallo,

                      und was meinst du jetzt mit erstem Einkommen?
                      Dein Einkommen 2019?
                      Dein Thread bezieht sich doch auf 2016-2018?
                      Und hast du hier einen Verlustvortrag beginnend mit 2016?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Genau mein erstes Einkommen habe ich 2019 erzielt. Heißt also seit November 19 arbeite ich in Vollzeit und muss natürlich für 2019 eine Steuererklärung machen. Die habe ich schon gemacht aber der Thread bezieht sich auf den Verlustvortrag 2016, da ich ja zu dem Zeitpunkt studiert habe und nebenbei nur auf 450 Euro gearbeitet habe.
                        Das Finanzamt meinte nur ich solle 2019 zusammen mit den anderen Jahren abgeben weil das verrechnet wird.

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                          #13
                          Das Finanzamt meinte nur ich solle 2019 zusammen mit den anderen Jahren abgeben weil das verrechnet wird.
                          Verrechnet wird aber nur ein Verlust. Und ob die Summe der Einkünfte 2016 und später negativ war, siehst du doch aus der Steuerberechnung für

                          die einzelnen Jahre. Ohne negative Einkünfte gibt es nichts zu verrechnen, deine Sonderausgaben interessieren dabei nicht
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Birdy176,

                            wenn ich dein Problem richtig verstanden habe, wolltest du einen Verlustvortrag für die Jahre 2016-2018 machen und zusätzlich deine Steuererklärung für das Jahr 2019. Generell schaut das Finanzamt, ob du in dem entsprechenden Jahr mehr Ausagaben als Einnahmen - also einen Verlust - hattest.

                            Das wird für für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 zunächst separat berechnet. Wie du korrekt festgestellt hast, kannst du deine Ausgaben für dein Studium als Werbungskosten geltend machen. In den Jahren 2016, 2017, 2018 gibst du also jeweils deine Einkünfte und deine Ausgaben in der Steuererklärung an und kreuzt auf dem Mantelbogen Verlustvortrag an (oben rechts). Vielleicht hift dir dieses Beispiel dabei wie man einen === Spam gelöscht === macht.

                            Für das Jahr 2019 kreuzt du dann Einkommenssteuererklärung an und füllst deine Steuererklärung nach dem selben Prinzip aus.

                            Wie Charlie24 schon richtig gesagt hat, kommt es darauf an, ob du in den Jahren 2016, 2017, 2018 insgesamt mehr Ausgaben als Einnahmen hattest. Ist das der Fall, wird dir dein Verlustvortrag auf das aktuelle Jahr (2019) angerechnet und dein zuversteuerndes Einkommen dadurch gemindert.

                            Viele Grüße und viel Erfolg bei deiner Steuererklärung!
                            Jannick
                            Zuletzt geändert von reckoner; 01.08.2021, 21:36.

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