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Außergewöhnliche Belastung Unterstützung Studium 33a - wie/wo eintragen?

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    Außergewöhnliche Belastung Unterstützung Studium 33a - wie/wo eintragen?

    Hallo Community,

    ich möchte meine Unterstützungsleistungen an unsere studierende Tochter (über 25 Jahre alt) steuerlich geltend machen und weiß nicht, wo konkret dies eingetragen werden muss. Es sind außergewöhnliche Belastungen nach Paragraph 33a, soviel habe ich verstanden. Auch das ich das Einkommen aus Minijobs unserer Tochter angeben muss, ist nachvollziehbar. Aber wo konkret muss ich diese Angaben in Elster-Online machen? In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen passt eigentlich nur "Andere Aufwendungen" - aber wo trage ich das Einkommen unserer Tochter ein?

    Bin für jede Unterstützung dankbar!

    Viel Grüße,
    Marcus Holst

    #2
    Hallo Magmastern,

    dafür gibt es die Anlage Unterhalt -> dort kannst du auch die Einkünfte der unterstützten Person angeben.
    Voraussetzung du bekommst kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr für deine Tochter.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für das schnelle Feedback :-)
      Ich hoffe mal, das funktioniert auch dann, wenn das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt. Ich habe nur noch für Januar Kindergeld erhalten und das auch so angegeben.

      Viele Grüße,
      Marcus

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        #4
        Funktioniert.
        Aber nochmal zur Klarstellung: Für den Januar ist die Anlage Kind angesagt, mit der auch für Januar der Unterhalt pauschal durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten ist. Die Anlage Unterhalt ist allein für den Zeitraum Februar bis Dezember, d.h. die Angaben müssen auch genauso erklärt werden nur für Februar bis Dezember !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Picard777,

          Danke für den Tipp, hatte ich glatt übersehen...

          VG,
          Marcus

          Kommentar


            #6
            Zitat von Magmastern Beitrag anzeigen
            .....
            Danke für den Tipp, hatte ich glatt übersehen...
            Hallo Magmastern,
            dann hättest du dich gewundert, wenn das Finanzamt eine abweichende Berechnung gemacht hätte.

            Tschüß

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