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"Stfr. Auslösungen aus Einsatzw." Lohnsteuerbescheinigung Zeile 35

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    "Stfr. Auslösungen aus Einsatzw." Lohnsteuerbescheinigung Zeile 35

    Hallo Zusammen,

    in der Lohnsteuerbescheinigung 2019 ist vom Arbeitgeber die Zeile 35 mit "Stfr. Auslösungen aus Einsatzw." Betrag 2279,20 EUR ausgefüllt. Das entspricht meinen 148 Arbeitstagen in 2019.
    Also 148x15,40=2279,20 (Entfernung größer als 45km).
    Ich habe leider keine Ahnung wo ich diese Position ins Elsterprogramm eintragen soll. Ich vermute entweder Anlage N Pos. 40 oder Pos. 51.
    Vielen Dank im Voraus für die Hinweise.

    #2
    Im Rahmen der Einsatzwecheseltätigkeit (wobei es diesen Begriff im Reisekostenrecht bereits seit 2014 nicht mehr gibt - jetzt heißt es schlicht Auswärtstätigkeit) hast du Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 12 € wenn du arbeitstäglich länger als 8 Stunden von deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (ggf. Betriebssitz) abwesend bist (bei Abwesenheit von 24 Stunden gibt es 24 €).
    Einzutragen sind die entsprechenden Tage in Zeile 52 der Anlage N. Die Erstattungen durch den Arbeitgeber sind in Zeile 57 zu erklären.

    Du solltest dir aber ggf. vom Arbeitgeber näher aufgliedern lassen, wofür eigentlich die Auslöse gezahlt wird, da ein Betrag von 15,40 € pro Tag nicht mit den steuerlichen Pauschbeträgen übereinstimmt und der AG nur insoweit steuerfreien Ersatz gewähren darf, wie der AN Werbungskosten geltend machen könnte. Sofern der AG einen höheren Ersatz gewährt, ist dieser im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn nachzuversteuern.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Erstmal danke.
      Aufgrund "Reisekostenrichtlinien für Projektmitarbeiter" is mir Reisekostenpauschale für die tägliche Projektabwicklung beim Kunden in Höhe 15,40€ als die Erstattung bei einer Entfernung von mehr als 45km zugeteilt.
      Die Grundlage:
      "Zur Abgeltung aller entstehenden Mehraufwendungen erhalten Projektmitarbeiter im Rahmen einer steuerlichen Auswärtstätigkeit bei einer Entfernung von mehr als 45km zwischen Heimatwohnung und Einsatzort folgende Einsatzpauschalen:
      (...) Bei täglicher Anfahrt von der Heimatwohnung zum Einsatzort Erstattung von EUR 15,40 einsatztäglich"

      Ich habe monatlich die Erstattung 15,40€ x Arbeitstage mit dem Entgelt bekommen. Also für 2019 es ist 2279,20€ insgesamt.

      In Zeile 57 habe ich der Wert 170€ aus der Position 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" eingepflegt. Dann entsprechend auch die Zeilen 52-56 übereinstimmend mit den Dienstreisen.
      Positionen 17 und 18 in Lohnsteuerbescheinigung sind beide 0,00 €

      Jetzt bin ich also richtig verwirrt wo ich diese 2279,20 einpflegen soll...

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        #4
        Jetzt bin ich also richtig verwirrt wo ich diese 2279,20 einpflegen soll...
        Meiner Meinung muss der AG die Berechnung der 15,40 € offenlegen. Wenn es die nur bei Entfernungen von mehr als 45 km gibt,

        kann das ja auch eine pauschale Fahrtkostenerstattung sein und kein Verpflegungsmehraufwand. Du weißt nämlich sonst wirklich

        nicht, wo du die eintragen musst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich vermute, es soll in die Zeile 40 eingepflegt sein. Das mindert natürlich die Entfernungspauschale.

          Es gibt noch eine Möglichkeit, dass ich den Punkt 9 leer lasse. Zeilen 39 beide 0,00€.
          Dann pflege ich tatsächliche Fahrtkosten in den Punkt 15 (Entfernung x2 x 0,30€) ein. In Zeile 51 entsprechend 2279,20€.
          Zuletzt geändert von Adam; 14.05.2020, 20:08.

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            #6
            Bei einer Auswärtstätigkeit hast du doch keine Entfernungspauschale. Du darfst bei Nutzung eines eigenen PKW die gefahrenen Kilometer x 0,30 € ansetzen.

            Die Fahrtkosten werden in Zeile 49 bzw. 50 der Anlage N erklärt, der steuerfreie AG-Zuschuss gehört in die Zeile 51 der Anlage N.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei einer Auswärtstätigkeit hast du doch keine Entfernungspauschale. Du darfst bei Nutzung eines eigenen PKW die gefahrenen Kilometer x 0,30 € ansetzen.

              Die Fahrtkosten werden in Zeile 49 bzw. 50 der Anlage N erklärt, der steuerfreie AG-Zuschuss gehört in die Zeile 51 der Anlage N.
              Ja, die Zeilen 49 und 51 gehören zum Pkt. 15. Wenn es so wäre, dann ist das Problem geklärt.

              Vielen Dank für die Hilfe, jetzt kann ich ruhig schlafen

              Beste Grüße
              Adam
              Zuletzt geändert von Adam; 14.05.2020, 20:22.

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