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haushaltsnahe Dienstleistungen

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    haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo zusammen,

    kann man haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Mietnebenkostenabrechnung wie Straßenreinigung oder Hausmeisterleistungen im Elster Formular berücksichtigen und wenn ja wo?

    Viele Grße
    Kyle

    #2
    Seit 2019 gibt es dafür die neue Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, dies stand nämlich früher immer in dem Hauptvordruck unter außergewöhnliche Belastungen.

      In der neuen Anlage gibt es den Punkt 6 Handwerkerleistungen, dort will ich es mal eintragen.

      Etwas verwirrend warum man dort einmal den Betrag angeben muss und dann noch mal "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Fahrtkosten" ???

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        #4
        Dass speziell bei den Handwerkerkosten jetzt zusätzlich der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Material anzugeben ist, ist ebenfalls neu.

        In deiner Nebenkostenabrechnung wirst du das nicht so finden, wobei Hausmeister und Straßenreinigung nicht unbedingt zu Handwerkerleistungen rechnen.

        Die Beträge für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG sollten in der Nebenkostenabrechnung gesondert bescheinigt sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das muss ich meinem Vermieter beim nächsten mal mit auf dem Weg geben, denn es wurde nicht gesondert bescheinigt.
          Ich kann das ganze ja auch nur auf Basis der Nebenkostenabrechnung 2018 machen weil die 19er noch gar nicht vorliegt.

          Alles klar vielleicht sollte ich es dann unter Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse /Dienstleistungen eintragen

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            #6
            Es gibt ein umfangreiches BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a EStG. In der Anlage 1 am Schluss wird beispielhaft aufgeführt, welche Leistungen

            zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen gehören und was zu den Handwerkerleistungen gerechnet wird. Da musst du dich selbst schlau machen.

            https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/636806/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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