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Haftpflichtversicherung

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    Haftpflichtversicherung

    Guten Abend,

    man kann doch auch die Jahresbeiträge der Haftpflichtversicherung geltend machen.

    Wenn ich diesen Betrag in den Vorsorgeaufwendungen unter Punkt 48 hinzufüge dann ändert sich aber der Erstattungsbetrag für die gesamte Steuerberechnung nicht.

    Habe ich irgendwas falsch gemacht?

    Viele Grüße
    Kyle

    #2
    Hallo,

    wie in den meisten Fällen von gewöhnlichen Arbeitnehmern ist vermutlich der Höchstbetrag von 1900 Euro bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge erreicht. Mehr geht nicht.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Genau genommen sind es die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung wird bei diesen Höchstbeträgen nicht einbezogen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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