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Hallo - und einige Fragen :)

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    Hallo - und einige Fragen :)

    Hallo zusammen,

    ich bin neu und freue mich hier zu sein. Jedoch habe ich eine Frage.. bzw. Fragen.

    Ich wohne in NRW und bin vom 15.08.2019 bis 15.01.2020 zur Arbeit (Vollzeit) nach Niedersachsen gependet. D.h. Ich bin an einem Tag der Woche (meist Dienstags oder Montagsabend angereist und Samstags wieder von der Arbeitsstelle abgereist - hatte in der Zeit eine Zweitwohnung)

    Die einfache Entfernung für diese Strecke mit der Bahn sind 325 km.

    Wenn ich nun bei der ersten Tätigkeitsstätte die Daten vervollständige und es wird nachgefragt nach den

    Tagen besucht, dann komme ich insgesamt auf 19 Fahrten, die ich angereist bin und 18 Fahrten, die ich abgereist bin. Da ich die Tätigkeitsstätte aber für die einfache Fahrt nur 19 mal angereist bin.. und ich bei den tatsächlichen Kosten ja auch nur die 19 mal angeben (knapp 500 Eur) ..

    .. verstehe ich nicht, wie sich dann für die Enternungspauschale von 1825,00 € berechnet in einem anderen Dokument. Es ist ja ein eklatanter Unterschied zwischen meinen Fahrtkosten einfache Fahrt und der mir zustehenden Entfernungspauschale.

    Bzw. wie trage ich in diesem Falle die tatsächlichen Fahrtkosten ein.. wie mache ich dem Amt klar, dass ich zwar an einem Tag der Woche angereist bin aber auch in der Woche wiederzurückgependelt.

    Sorry, falls es etwas unstrukturiert ist. aber ich stehe wirklich vor einem Rätsel.

    Vielen Dank!

    #2
    Zitat von Ravenheart73 Beitrag anzeigen
    .. verstehe ich nicht, wie sich dann für die Enternungspauschale von 1825,00 € berechnet
    19 x 325 x 0,30 = 1852.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      das Rätsel betrifft doppelte Haushaltsführung.
      lt. deinen Angaben zur ersten Tätigkeitsstätte hast du nur 19 Tager gearbeitet.
      Mehr kann man nicht falsch machen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Bewertende Kommentare à la "mehr kann man nicht falsch machen" bitte ich zu unterlassen, vielen Dank.

        Aber danke für den Hinweis mit der doppelten Haushaltsführung.



        Kommentar


          #5
          Entfernungspauschale:
          tatsächliche Arbeitstage und Entfernung von der Zweitwohnung zur Arbeit eingeben

          Die 19 Familienheimfahrten und die Entfernung zwischen dem Lebensmittelpunkt / eigenem Hausstand und der Zweitwohnung am Arbeitsplatz gehören in die Zeilen zur doppelten Haushaltsführung
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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