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Vorweggenommene Werbungskosten

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    Vorweggenommene Werbungskosten

    Hallo Zusammen,
    nachdem ich angefangen habe mein erstes elster Formular auszufüllen, bin ich auf folgendes "Problem" gestoßen:
    Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung (2012) und im selben Jahr ein Studium aufgenommen. Also kann ich für Bachelor und Master vorweggenommene Werbungskosten angeben und zwar rückwirkend bis 2013. Als verplanter Student habe ich natürlich kaum Belege aufgehoben, gehe also über Pauschbeträge. Ich erstelle jetzt also EST1A-Formulare für die Jahre 2013-2018 und gebe die Werbungskosten im Mantelbogen in Zeile 43 an. Nur wie? Ist die Bezeichnung einfach "Studium" und für die Höhe gebe ich den möglichen Pauschbetrag an?
    Oder bin ich da ganz falsch und gebe das alles in der Anlage N unter Werbungskosten an?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Schon ESt1A deutet darauf hin, dass du nicht mit Elsterformular, sondern mit Mein Elster arbeitest.

    Es gibt keine Pauschalbeträge für das Studium, mit Ausnahme der Entfernungspauschale. Du wirst deine Werbungskosten konkret beziffern und bei Bedarf belegen müssen. Ist halt doof, Steuererklärungen sieben Jahre rückwirkend machen zu müssen.

    Im Hauptvordruck können keine Werbungskosten erklärt werden, sondern nur Ausbildungskosten als Sonderausgaben. Das ist das, was du nicht willst.
    Du wirst dich also mit der Anlage N beschäftigen müssen.

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      #3
      Welche "Pauschbeträge" stellst du dir denn so vor ? Einen Studiumspauschbetrag gibt es nicht, somit macht auch eine Bezeichnung "Studium wenig Sinn.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Schonmal Danke für die Antworten!
        Ich dachte, ich könnte die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt als Steuervergünstigung jedem Arbeitnehmer ohnehin gewährt, für mein Studium (da Fortbildung, also Werbungskosten) angeben. Das wäre straightforward gewesen, im Nachhinhein betrachtet aber auch etwas naiv. Dann setze ich mich am Besten nochmal mit allen Möglichkeiten auseinander.

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          #5
          Zitat von JoGr Beitrag anzeigen
          Ich dachte, ich könnte die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt als Steuervergünstigung jedem Arbeitnehmer ohnehin gewährt, für mein Studium (da Fortbildung, also Werbungskosten) angeben.
          Mit der Werbungskostenpauschale kann man niemals negative Einkünfte erreichen.
          Sonst könnte ja jeder, der gerade aus welchem Grund auch immer nicht arbeitet, sich für jedes Jahr mal eben 1000€ Verlust als Polster für künftige Erwerbstätigkeit aufbauen.

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            #6
            Den Arbeitnehmerpauschbetrag kann Niemand ansetzen, das sind keine tatsächlichen Werbungskosten und dürfen daher auch nicht erklärt werden in der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern aber vom Gesetz aus einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €, höchstens aber bis zur Höhe des Arbeitslohns. Daraus ergibt sich bei Dir ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €, höchstens aber 0 €, also insgesamt 0 €.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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