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Eintrag von Einkünften des Unterhaltsempfängers in Anlage Unterhalt

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    Eintrag von Einkünften des Unterhaltsempfängers in Anlage Unterhalt

    Guten Abend!

    Ich fülle gerade die Anlage Unterhalt für 2019 aus, weil ich eine Person unterstütze. Die Person hat eigene Einkünfte, die in Zeile 105 abzubilden sind. Das ebenfalls dortige Feld für Werbungskosten bringt nur dann einen Effekt bei der Berechnung, wenn dort Beträge von 1044 Euro aufwärts eingetragen werden. Offenbar ist also schon ein Pauschbetrag inkludiert.

    Meine Frage bezieht sich aber auf den in der Hilfe genannten weiteren? Pauschbetrag von 180 Euro (den es offenbar noch zusätzlich zu den o.g. Werbungskosten gibt). Da es kein separates Feld dafür gibt, muss ich diesen von den Einkünften manuell abziehen und dann den verminderten Betrag in Zeile 105 eintragen?



    PS: Aha, das Feld "Name" sollte offenbar eigentlich "Threadtitel" heissen...
    Zuletzt geändert von Meinereiner; 24.05.2020, 23:08.

    #2
    Das Feld Kosten zu allen Bezügen befindet sich in der Zeile 111. Die Zeilen 105 ff sind übrigens für die dritte unterstützte Person gedacht. Für die erste unterstützte Person gehören diese Angaben in die Zeilen 45 ff.

    Kommentar


      #3
      Danke für den Hinweis auf das Feld "Kosten zu allen Bezügen"!

      Mich wundert jetzt noch, dass dort der Pauschbetrag von 180 Euro nicht automatisch berücksichtigt wird (In der Vorab/Live-Steuerberechnung). Bei Werbungskosten zeigen Einträge bis etwas über 1000 Euro (eben nicht genau 1000 Euro!) keine Wirkung, hier aber zeigen Einträge schon von 1 Euro an Wirkung. Ich hätte erwartet dass das erst ab 181 Euro der Fall ist..?

      Liegt das an der Vorausberechnung, die hier einfach unzuverlässig ist? Vielleicht sollte ich dann auch besser noch pauschal 1000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag bei Werbungskosten eintragen..?

      Kommentar

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