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BU-Rente Vergleichszahlung

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    BU-Rente Vergleichszahlung

    Hallo zusammen,

    leider kann ich dazu noch keine Frage finden.

    Ich habe von meiner BU-Versicherung eine Vergleichszahlung anstatt der mtl. Rente ausgezahlt bekommen. Wo muss ich diese im Formular eintragen?
    Der Einmalbetrag ist eine nicht steuerbare Einmalzahlung (lt. Bund-Länder Ebene).

    Vielen Dank

    #2
    Der Einmalbetrag ist eine nicht steuerbare Einmalzahlung
    Wenn das die Versicherung so mitgeteilt hat, was machst du dir Gedanken?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn das die Versicherung so mitgeteilt hat, was machst du dir Gedanken?

      Leider hat die Versicherung gar nichts mitgeteilt, kam alles vom Gericht. Und dort steht nichts bzgl. ESt o.ä. dabei.
      Selbst die Dame vom FA wusste nicht genau, wie sowas gehandhabt wird.

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        #4
        Von wem wird die BU-Rente bzw. Ausgleichszahlung denn geleistet?
        - gesetzliche Unfallversicherung wäre so oder so steuerfrei nach § 3 Nr. 1 a EStG
        - private BU ist m. w. in beiden Fällen steuerpflichtig
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Von wem wird die BU-Rente bzw. Ausgleichszahlung denn geleistet?
          - gesetzliche Unfallversicherung wäre so oder so steuerfrei nach § 3 Nr. 1 a EStG
          - private BU ist m. w. in beiden Fällen steuerpflichtig
          die Vergleichszahlung wurde von der Versicherung gezahlt. Ich bin bei der Meinung, dass die Vergleichszahlung steuerfrei ist. Hätte man eine mtl. Rente bekommen, hätte man das versteuern müssen. Frage ist nur, wo man die Einmalzaahlung einträgt.

          Kommentar


            #6
            Natürlich von der Versicherung. Aber von der gesetzlichen oder von einer privaten ist doch das Entscheidende, siehe Beitrag #4. Also bitte die Frage von Beamtenschweiß beantworten, wenn Du Hilfe haben möchtest.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Natürlich von der Versicherung. Aber von der gesetzlichen oder von einer privaten ist doch das Entscheidende, siehe Beitrag #4. Also bitte die Frage von Beamtenschweiß beantworten, wenn Du Hilfe haben möchtest.
              es handelt sich um eine private BU. Ich bin der Meinung, wenn die BU-Rente monatliche gezahlt wird, ist sie steuerpflichtig. Sofern man sich auf eine Vergleichszahlung (Einmalzahlung) einigt, ist diese steuerfrei.

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                #8
                Klingt zwar plausibel für mich, letztlich ist dies aber eine Steurrechtsfrage, die mit dem Forum nichts zu tun hat.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  KR91 warum sollte denn eine Einmalzahlung steuerfrei sein? An der Einkunftsart ändert sich dadurch überhaupt nichts.
                  Im Zweifelsfall greift dann auch immernoch § 24 EStG.

                  Aber wie schon von Picard777 angemerkt, das ist dann Steuerrecht.
                  Einzutragen ist deine BU-Rente/Einmalzahlung in der Anlage R Zeilen 14-19
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Sorry Beamtenschweiß, das war steuerjuristisch nicht richtig von mir. Gemeint war, dass es plausibel klingt, dass diese Zahlung gar nicht einkommensteuerpflichtig ist, also nicht steuerbar ist mangels Erfüllens eines Tatbestands des EStG. Auf die Frage einer Steuerfreiheit kommt es daher natürlich nicht mehr an.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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