Hallo,
erstmal, danke für die Foren-Aufnahme und ich hoffe ihr könnt mir direkt helfen
Ich benutze das Elsterformular 20.3.
Ich war bis Mitte März 2018 arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Den erhaltenen Betrag habe ich in Zeile 96 im Hauptvordruck eingetragen und in Anlage N in Zeile 29 die Dauer und den Grund vermerkt.
Nun bin ich im September 2018 aus der Kirche ausgetreten (Berlin). D.h. ab Oktober/November/Dez 2018 gehöre ich keiner Religion mehr an. Daher habe ich im Hauptvordruck, Seite 1 auf monatliche Religionsangabe gedrückt und für die letzten 3 Monaten angegeben, dass ich keiner Religion angehöre.
Bei allen anderen 9 Monaten steht bisher noch die Religionsangehörigkeit (automatisch durch Elster eingetragen). Ich war wie gesagt bis Mitte März 2018 arbeitslos und zu der Zeit noch ein Kirchenangehöriger.
Nun meine Frage: Bei den ersten 3 Monaten Januar/Februar/März könnte ich bei der Religionsangehörigkeit auch "Nicht steuerpflichtig" angeben. Bin ich in den ersten 2.5 Monaten kirchensteuerbefreit ("nicht kirchensteuerpflichtig") oder nicht, weil ich ja in dieser Zeitspanne arbeitslos war und ALG1 bezogen habe? Falls ich es bin, was mache ich mit dem "halben März", da man ja nur Angaben zu ganzen Monaten macht?
Viele Grüße
erstmal, danke für die Foren-Aufnahme und ich hoffe ihr könnt mir direkt helfen
Ich benutze das Elsterformular 20.3.
Ich war bis Mitte März 2018 arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Den erhaltenen Betrag habe ich in Zeile 96 im Hauptvordruck eingetragen und in Anlage N in Zeile 29 die Dauer und den Grund vermerkt.
Nun bin ich im September 2018 aus der Kirche ausgetreten (Berlin). D.h. ab Oktober/November/Dez 2018 gehöre ich keiner Religion mehr an. Daher habe ich im Hauptvordruck, Seite 1 auf monatliche Religionsangabe gedrückt und für die letzten 3 Monaten angegeben, dass ich keiner Religion angehöre.
Bei allen anderen 9 Monaten steht bisher noch die Religionsangehörigkeit (automatisch durch Elster eingetragen). Ich war wie gesagt bis Mitte März 2018 arbeitslos und zu der Zeit noch ein Kirchenangehöriger.
Nun meine Frage: Bei den ersten 3 Monaten Januar/Februar/März könnte ich bei der Religionsangehörigkeit auch "Nicht steuerpflichtig" angeben. Bin ich in den ersten 2.5 Monaten kirchensteuerbefreit ("nicht kirchensteuerpflichtig") oder nicht, weil ich ja in dieser Zeitspanne arbeitslos war und ALG1 bezogen habe? Falls ich es bin, was mache ich mit dem "halben März", da man ja nur Angaben zu ganzen Monaten macht?
Viele Grüße
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