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Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteuer...

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  • D0rnKi
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Danke für Eure Antworten!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ja, genau das wollte ich sagen.

    Beispiel: Von Januar bis Juni arbeitslos, ab Juli dann 3.000 Euro Lohn, in Summe also 18.000 Euro.
    Auf die Einkommensteuer darauf wären dann 9% Kirchensteuer fällig, und nicht nur 4,5% (wie es bei Kirchenaustritt Ende Juni wäre).

    Stefan
    Hallo,

    es gibt auch Bundesländer mit 8% KiSt :-)
    entschuldige habe doch BERLIN glatt übersehen :-)

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 31.07.2019, 12:47.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Hallo,

    ja, genau das wollte ich sagen.

    Beispiel: Von Januar bis Juni arbeitslos, ab Juli dann 3.000 Euro Lohn, in Summe also 18.000 Euro.
    Auf die Einkommensteuer darauf wären dann 9% Kirchensteuer fällig, und nicht nur 4,5% (wie es bei Kirchenaustritt Ende Juni wäre).

    Stefan

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Klar, ohne steuerpflichtiges Einkommen (und Alg1 ist das) zahlt man auch keine Kirchensteuer
    Allerdings ist die Krichensteuer ja eine Jahressteuer. Somit fällt in diesem Fall trotzdem Kirchensteuer für Januar bis August an.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Hallo,

    >>>Bin ich in den ersten 2.5 Monaten kirchensteuerbefreit ("nicht kirchensteuerpflichtig") oder nicht, weil ich ja in dieser Zeitspanne arbeitslos war und ALG1 bezogen habe?

    Wie kommst du darauf, dass man als Arbeitsloser kirchensteuerbefreit ist?
    Das ist man nicht einmal bei Hartz 4 (obwohl, in dem Fall praktisch schon - von Ausnahmen abgesehen).

    Klar, ohne steuerpflichtiges Einkommen (und Alg1 ist das) zahlt man auch keine Kirchensteuer, aber befreit ist man damit trotzdem nicht.

    Stefan

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  • isarkiesel
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Der Kirchenaustritt wird erst zum Monatsanfang wirksam.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Zitat von D0rnKi Beitrag anzeigen
    Was meinst du bitte genau mit selbst betrügen? Ich versuche es ja wahrheitsgemäß auszufüllen. Nur ich weiß (immer noch) nicht was ich für die ersten 3 Monate eintragen muss/darf. Bin ich nun im Jan/Feb/halben März kirchensteuerpflichtig oder nicht?
    Du bist weder neu eingetreten noch aus der Kirche ausgetreten!
    Du warst vom 01.01.-30.09. kirchensteuerpflichtig.
    Zuletzt geändert von stiller; 31.07.2019, 00:41.

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  • D0rnKi
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Was meinst du bitte genau mit selbst betrügen? Ich versuche es ja wahrheitsgemäß auszufüllen. Nur ich weiß (immer noch) nicht was ich für die ersten 3 Monate eintragen muss/darf. Bin ich nun im Jan/Feb/halben März kirchensteuerpflichtig oder nicht?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteue

    Zitat von D0rnKi Beitrag anzeigen
    Nun meine Frage: Bei den ersten 3 Monaten Januar/Februar/März könnte ich bei der Religionsangehörigkeit auch "Nicht steuerpflichtig" angeben
    Das scheitert daran dass Du ja wahrheitsgemäße Angaben machen musst. Sobald Du die Steuerberechnung startest wird diese dann auch davon ausgehen, dass Du nur ein halbes Jahr kirchensteuerpflichtig gewesen wärst. Also betrügst Du Dich selbst mit einer falschen Steuerberechnung.

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  • Teilweise Arbeitslosigkeit und Kirchenangehörigkeit in Berlin. Frage Kirchensteuer...

    Hallo,

    erstmal, danke für die Foren-Aufnahme und ich hoffe ihr könnt mir direkt helfen

    Ich benutze das Elsterformular 20.3.

    Ich war bis Mitte März 2018 arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Den erhaltenen Betrag habe ich in Zeile 96 im Hauptvordruck eingetragen und in Anlage N in Zeile 29 die Dauer und den Grund vermerkt.

    Nun bin ich im September 2018 aus der Kirche ausgetreten (Berlin). D.h. ab Oktober/November/Dez 2018 gehöre ich keiner Religion mehr an. Daher habe ich im Hauptvordruck, Seite 1 auf monatliche Religionsangabe gedrückt und für die letzten 3 Monaten angegeben, dass ich keiner Religion angehöre.

    Bei allen anderen 9 Monaten steht bisher noch die Religionsangehörigkeit (automatisch durch Elster eingetragen). Ich war wie gesagt bis Mitte März 2018 arbeitslos und zu der Zeit noch ein Kirchenangehöriger.

    Nun meine Frage: Bei den ersten 3 Monaten Januar/Februar/März könnte ich bei der Religionsangehörigkeit auch "Nicht steuerpflichtig" angeben. Bin ich in den ersten 2.5 Monaten kirchensteuerbefreit ("nicht kirchensteuerpflichtig") oder nicht, weil ich ja in dieser Zeitspanne arbeitslos war und ALG1 bezogen habe? Falls ich es bin, was mache ich mit dem "halben März", da man ja nur Angaben zu ganzen Monaten macht?

    Viele Grüße
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