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Zeile 8 und 9 KAP

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    Zeile 8 und 9 KAP

    Guten Tag,

    ich will in der Anlage KAP Kapitalerträge eintragen. Wenn ich Zeile 7 ausfülle ist es dann zwingend erforderlich, dass ich auch Zeile 8 und 9 ausfülle? Bei der Bescheinigung der Bank (Ausfüllhilfe) ist lediglich der Eintrag für Zeile 7 aufgeführt. Ich kann so nicht sehen ob es sich bei den Erträgen ausschließlich um "Gewinne aus Kapitalerträgen" handelt (ich besitze ETF`s und Tagesgeld).

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Grüße

    Polarstern

    #2
    AW: Zeile 8 und 9 KAP

    Hallo Polarstern73,

    die Bescheinigung der Bank ist (im Gegensatz zu den Jahresbescheinigungen der letzten Jahre) keine Ausfüllhilfe, sondern es MUSS wie dokumentiert eingetragen werden; oder überhaupt nicht.

    Wenn eine Bescheinigung nicht korrekt ist, dürfte der erste Weg eine Beschwerde bei der Bank sein. Und ob sie korrekt ist oder nicht, müsstest du am besten wissen. Gab es denn Kursgewinne oder -verluste (im Jahr 2009 gekauft), die in Zeile 8 oder 9 gehören?

    Alternativ könnte versucht werden, die fehlenden Beträge gem. EStG §20 Abs.2 unter "korrigierte Beträge" in Zeile 8 und ggf. 9 einzutragen. Ob das Finanzamt das aber so ohne weiteres anerkennt, ist zumindest fraglich.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Zeile 8 und 9 KAP

      Hallo Stephan,

      ich habe im Jahr 2009 keine Fonds gekauft oder verkauft, deshalb glaube ich, dass die Steuerbescheinigung der Bank richtig ist. Ich habe zwar einen Immobilienfonds und ETF`s aber in der Steuerbescheinigung der Bank ist die Zeile 8 und 9 jeweils mit einer 0 angegeben, dort ist lediglich in der Zeile 7 ein Betrag.
      So werde ich jetzt die Zeile 7 ausfüllen und den Rest freilassen.

      Vielen Dank

      Christine

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