Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abruf des Steuerbescheids

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abruf des Steuerbescheids

    Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem zum ersten Mal eine Steuererklärung mit ElsterFormular erstellt und an mein Finanzamt übersandt.

    Heute bekam ich folgende Mail:

    "für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Baden-Württemberg) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2017 zur Abholung bereitgestellt.

    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 26.05.2020 auf Ihren PC herunterladen!
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht."


    Wenn ich in ElsterFormular (v21.2) nun die entsprechende .elfo-Datei aufrufe, kann ich unter "Bescheinigungsabruf" Bescheinigungen abrufen und in meine .elfo-Datei übernehmen. Alle Bescheinigungen haben mit meiner versendeten Steuererklärung übereingestimmt und ich habe Sie übernommen.

    Nach der Übernahme passierte nichts weiter.
    _

    Muss ich den Datensatz nun erneut übermitteln, damit meine Steuererklärung bearbeitet wird, oder speichere ich nach der Übernahme der abgerufenen Bescheinigungen einfach die .elfo-Datei erneut und warte, bis mein Steuerbescheid per Post kommt?

    Ihr merkt schon ich habe nicht so ganz verstanden, wozu dieser Bescheinigungsabruf nun gut war. Mit dem Steuerbescheid und der damit verbundenen Rückerstattung hat es ja wohl nichts zu tun, sonst müsste ich den ja unter "Bescheid" "Abholen" können, oder? Diese Funktion ist bei mir nicht anwählbar (ausgegraut).

    Vielen Dank vorab für eine Antwort!

    #2
    Laut Programmhilfe muss man im Menü Bescheid auf Abholen klicken.

    Kommentar


      #3
      Habe es jetzt doch hinbekommen.

      Hatte einen ganz dämlichen Fehler gemacht. Den von mir aufgerufene Datensatz hatte ich anscheinend vor der Übermittlung ans FA gespeichert. Klar, dass ich damit keinen Bescheid abrufen kann. Hatte noch einen zweiten (den richtigen) Datensatz, mit dem hat es natürlich auf Anhieb funktioniert.

      Kommentar


        #4
        Du rufst auch keinen Bescheid ab, sondern Bescheiddaten ! Ab Einkommensteuer 2019 kannst Du wahlweise eins von beiden oder Beides oder gar nichts beantragen. Wenn Du den elektronischen Bescheid beantragst, gibt es keinen Papierbescheid mehr. Deine Meldung betrifft 2017 und auch vom Text ist klar, dass es nur Bescheiddaten sind, d.h. der Papierbescheid kommt extra.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X