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Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt - Von der Rentenversicherung

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    Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt - Von der Rentenversicherung

    Hallo zusammen,
    vielleicht weiß jemand, ob man das Formular "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der Rentenversicherung mitschicken muß?
    Ich arbeite noch mit den handschriftlichen Formularen vom Finanzamt.
    Das Formular soll doch nur beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen (bzw. für mich auch zur Ermittlung der Steuernachzahlung mit ElsterFormular).
    Es ist das erste Mal, dass ich mit Anlage R zu tun habe.
    Vielen Dank schon mal.

    #2
    vielleicht weiß jemand, ob man das Formular "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der Rentenversicherung mitschicken muß?
    Nein, das musst du nicht! Auf den aktuellen Papierformularen für 2019 musst du zur Rente nur noch im Ausnahmefall überhaupt Angaben machen.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Eigentlich bist du hier im Forum falsch, hier geht es nicht um Erklärungen auf Papier!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24, dann weiß ich Bescheid.
      Ja, ich weiß, daß das Forum ElsterFormular nicht richtig ist, ich wußte nicht recht welches. Irgendwie war für mich keines richtig.
      Aber zum Ausrechnen lassen nehme ich ElsterFormular. Bitte nicht böse sein wegen des falschen Forums.

      Kommentar


        #4
        Aber zum Ausrechnen lassen nehme ich ElsterFormular.
        Und warum nicht auch zum Übermitteln? Das Finanzamt freut sich über jede über jede elektronisch übermittelte Erklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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