Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag 2017 noch möglich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag 2017 noch möglich

    Hallo zusammen,

    ich war im VJ krankheitsbedingt nicht arbeiten, die Steuererklärung habe ich aber trotzdem ausgefüllt und abgeschickt.
    Leider habe ich vergessen, im Hauptvordruck 2017 denk Haken bei "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu setzen. Dementsprechend sind in 2018 auch keine Verluste zum Gegenrechnen.
    Besteht die Möglichkeit der manuellen Korrektur, der Bescheid 2017 stand ja unter § 165 AO.
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

    Wurde im Einkommensteuerbescheid 2017 ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte festgestellt und haben Sie einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten?

    Allgemeine Infos finden Sie im folgenden Link:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

      Leider nein, aber meine Vermutung ist, dass ich das o.g. Kreuz nichts setzte.
      Deswegen waren die Einkünfte = 0,00, die WK / SA wurden gar nicht berücksichtigt.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

        Zitat von Mandalor Beitrag anzeigen
        Leider nein, aber meine Vermutung ist, dass ich das o.g. Kreuz nichts setzte.
        Deswegen waren die Einkünfte = 0,00, die WK / SA wurden gar nicht berücksichtigt.
        Hallo,

        SA führen zu keinem Verlust

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

          Aber die WK!

          Kann ich diesen Vortrag irgendwie in 2018 noch ansetzen?

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

            Zitat von Mandalor Beitrag anzeigen
            Aber die WK!

            Kann ich diesen Vortrag irgendwie in 2018 noch ansetzen?
            Hallo,

            du hast doch lt. deiner Aussage nur KG bezogen d.h. lt. Berechnung
            Einkünfte 0.
            Was willst du da ansetzen?
            Welche WK hattest du?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

              Stand vielleicht auch in den Erläuterungen im Steuerbescheid 2017 etwas, dass die Werbungskosten nicht anerkannt wurden, da es sich um Berufsausbildungskosten - also Sonderausgaben handelte?

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

                Stimmt, mein Fehler. Mache das für einen Freund, der hat ein ziemliches Chaos. Es waren auch einige Monate ALG Bezug dabei, deswegen WK, z.B Fahrten zur Arge und RA Kosten.
                Den Bescheid liegt mir nicht vor, kann man evtl in Elster was einsehen?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag 2017 noch möglich

                  Hallo

                  Zitat : Mache das für einen Freund

                  Darfst du nicht.
                  https://www.steuertipps.de/die-erste...-helfen-darfst

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X