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Altverluste aus dem Jahr 2008

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    Altverluste aus dem Jahr 2008

    Ist es noch möglich Altverluste aus dem Jahr 2008 (die man im letzten Jahr nicht in der Steuererklärung angegeben hat) erst mit dieser Steuererklärung geltend zu machen?

    #2
    AW: Altverluste aus dem Jahr 2008

    Nein . . .

    Kommentar


      #3
      AW: Altverluste aus dem Jahr 2008

      Danke. Schade eigentlich.

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        #4
        AW: Altverluste aus dem Jahr 2008

        Wenn diese Altverluste "nur" zu einem erstmaligen Verlustvortrag führen würden, müsste die nachträgliche Erklärung für 2008 aber noch möglich sein, da dies ja keine Änderung des Einkommensteuerbescheides, sondern den erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides verursachen würde.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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