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Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

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    Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

    Unsere inländischen Kapitaleinkünfte wollen wir nicht erklären - da läuft alles über Freistellungsauftrag / Kapitalertragssteuerabzug.
    Nun haben wir aber auch Geld in der Schweiz. Die haben uns auch sehr detailliert mitgeteilt, was wo in den entsprechenden Anlagen einzutragen ist.
    Für mich sieht es unterm Strich aber so aus, daß letztendlich kein zu versteuernder Ertrag da ist - ganz sicher bin ich mir aber nicht.

    Deshalb habe ich die Idee, die Steuerberechnung bei ElsterFormular erst mal ohne diese Einkünfte vornehmen zu lassen, dann die Schweizer Zahlen einzutragen (Anlage KAP und KAP-Inv) und dann anschließend wieder die Steuererechnung zu starten. Und wenn das keinen Unterschied bei der Höhe der zu zahlenden Steuer zur ersten Steuerberechnung ausweist, dann würde ich das so werten, daß ich die beiden Anlagen wieder löschen kann - bzw. muß, da ich davon ausgehehe, daß ich, wenn ich sie stehen lasse, auch alle inländischen Kapitaleinkünfte eintragen müßte (?).

    Gute Idee oder Murks??

    #2
    AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

    ... muß, da ich davon ausgehehe, daß ich, wenn ich sie stehen lasse, auch alle inländischen Kapitaleinkünfte eintragen müßte
    Nein, wenn man die inländischen Kapitalerträge nicht erklären will, muss der dafür in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 13 der Anlage KAP eingetragen werden.

    Ohne diesen Eintrag würde vermutlich die Steuerberechnung auch nicht stimmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

      Zur Sicherheit: Das gilt auch, wenn die inländischen Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag überschritten haben und für die darüber hinaus gehende Erträge die 25%ige Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
      Ich hatte immer gedacht, dann alles oder nichts :-)

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        #4
        AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

        Zitat von FrauFausP Beitrag anzeigen
        Zur Sicherheit: Das gilt auch, wenn die inländischen Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag überschritten haben und für die darüber hinaus gehende Erträge die 25%ige Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
        Ich hatte immer gedacht, dann alles oder nichts :-)
        Ja, das gilt auch dann. Alle Kapitalerträge müssen nur erklärt werden, wenn die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge (Zeile 4) beantragt wird.

        Dieser Antrag macht aber nur bei geringen sonstigen Einkünften Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

          Sie haben mir sehr geholfen.
          Diese Angelegenheit lag mir schon lange auf dem Magen und ließ mich unsere ESt-Erklärung immer wieder rausschieben.
          Nun geht aber nicht mehr - heute ist der 31. :-)
          Also vielen, vielen Dank!

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            #6
            AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

            SCHEIBENKLEISTER !!!

            Nun habe ich alle von der Schweizer Bank mitgeteilten Zahlen fein säuberlich in die KAP und KAP-Inv eingetragen, und nun moniert mir der Prüflauf die Zeile 15 Anlage KAP mit der Begründung, daß die dort erklärten Kapitalerträge kleiner sind als die enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.

            Nun habe ich ggfls. auch die Erklärung dafür: Im Anschreiben der Bank wird mitgeteilt, daß die Verwaltungsgebühren fürs Depot gleich in der zulässigen hälftigen Höhe dort berücksichtigt wurde, also bei dem für Zeile 15 mitgeteilten Betrag bereits abgesetzt ist. Nun könnte ich diese Gebühren da ja einfach wieder draufschlagen, sehe aber in der Anlage KAP keine Möglichkeit mehr, sie an anderer Stelle geltend zu machen.

            Gibt´s eine Lösung dafür? - Ansonsten würde ich, da der Betrag in Zeile 15 bei abgezogener Verwaltungsgebühr negativ ist, die Anlagen KAP und KAP-Inv dann doch einfach weglassen, denn negative Einkünfte bin ich doch wohl nicht verpflichtet mitzuteilen.

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              #7
              AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

              Nun könnte ich diese Gebühren da ja einfach wieder draufschlagen, sehe aber in der Anlage KAP keine Möglichkeit mehr, sie an anderer Stelle geltend zu machen.
              Das ist ja auch richtig so. Die Verwaltungsgebühren für das Depot können nach deutschem Steuerrecht nicht als Werbungskosten geltend gemacht, auch nicht zur Hälfte.

              Das ist mit dem Sparer-Pauschbetrag erledigt (§ 20 Abs. 9 EStG)! https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                Am Einfachsten erscheint mir immer noch, alle Kapitaleinkünfte anzugeben. Dann wird auch die einbehaltene Steuer angerechnet. So ist es manchmal doch günstiger.

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                  #9
                  AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Am Einfachsten erscheint mir immer noch, alle Kapitaleinkünfte anzugeben. Dann wird auch die einbehaltene Steuer angerechnet. So ist es manchmal doch günstiger.
                  Das kann ich persönlich jetzt nicht bestätigen. Ich finde es einfacher, nur die Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge in Zeile 13 zu erklären und nur die Kapitaleinkünfte zu erklären, die nicht

                  dem Steuerabzug unterlegen haben. Bei uns waren das zuletzt Erstattungszinsen des Finanzamts, die nachversteuert werden mussten, weil der Sparer-Pauschbetrag bereits voll ausgeschöpft war.

                  Da musste ich nur zwei Zeilen in jeder Anlage KAP ausfüllen, das war es dann. Hier sind es ein paar Zeilen mehr, aber viel ist das auch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                    Das werde ich dann so tun bzw. tun müssen, denn so wird ja der Betrag in Zeile 15 doch positiv.
                    Nochmals vielen Dank.

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                      #11
                      AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Am Einfachsten erscheint mir immer noch, alle Kapitaleinkünfte anzugeben
                      Ich mach das auch immer so! Die Steuerberechnung stimmt, und wenn ich mal alles eingegeben habe dann brauch ich mir auch keinen Kopf mehr machen.

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                        #12
                        AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                        Hallo,

                        >>>Das werde ich dann so tun bzw. tun müssen, denn so wird ja der Betrag in Zeile 15 doch positiv.

                        Auf welche Aussage münzt das jetzt?

                        Wenn du auch die inländischen Kapitalerträge erklärst (darum ging es ja in den letzten Beiträgen) ändert das jedenfalls nichts an Zeile 15.
                        Außerdem darf die Zeile 15 natürlich negativ sein, nur eben nicht mehr als in Zeile 17 und 18 erklärt wurde.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                          Wenn du auch die inländischen Kapitalerträge erklärst (darum ging es ja in den letzten Beiträgen) ändert das jedenfalls nichts an Zeile 15.
                          Genau das wollte die TE aber nicht und das ist ja auch nicht notwendig.

                          Und bei dem Wert in Zeile 15 darf sie keine Werbungskosten abziehen, die nach deutschem Steuerrecht nicht abgezogen werden dürfen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Prüfung, ob Abgabe Anlage KAP erforderlich

                            Hallo,

                            >>>Genau das wollte die TE aber nicht und das ist ja auch nicht notwendig.

                            Richtig.
                            Sie schrieb aber, dass sie jetzt doch etwas tut (was?), und damit würde der Betrag in Zeile 15 positiv.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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