Unsere inländischen Kapitaleinkünfte wollen wir nicht erklären - da läuft alles über Freistellungsauftrag / Kapitalertragssteuerabzug.
Nun haben wir aber auch Geld in der Schweiz. Die haben uns auch sehr detailliert mitgeteilt, was wo in den entsprechenden Anlagen einzutragen ist.
Für mich sieht es unterm Strich aber so aus, daß letztendlich kein zu versteuernder Ertrag da ist - ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Deshalb habe ich die Idee, die Steuerberechnung bei ElsterFormular erst mal ohne diese Einkünfte vornehmen zu lassen, dann die Schweizer Zahlen einzutragen (Anlage KAP und KAP-Inv) und dann anschließend wieder die Steuererechnung zu starten. Und wenn das keinen Unterschied bei der Höhe der zu zahlenden Steuer zur ersten Steuerberechnung ausweist, dann würde ich das so werten, daß ich die beiden Anlagen wieder löschen kann - bzw. muß, da ich davon ausgehehe, daß ich, wenn ich sie stehen lasse, auch alle inländischen Kapitaleinkünfte eintragen müßte (?).
Gute Idee oder Murks??
Nun haben wir aber auch Geld in der Schweiz. Die haben uns auch sehr detailliert mitgeteilt, was wo in den entsprechenden Anlagen einzutragen ist.
Für mich sieht es unterm Strich aber so aus, daß letztendlich kein zu versteuernder Ertrag da ist - ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Deshalb habe ich die Idee, die Steuerberechnung bei ElsterFormular erst mal ohne diese Einkünfte vornehmen zu lassen, dann die Schweizer Zahlen einzutragen (Anlage KAP und KAP-Inv) und dann anschließend wieder die Steuererechnung zu starten. Und wenn das keinen Unterschied bei der Höhe der zu zahlenden Steuer zur ersten Steuerberechnung ausweist, dann würde ich das so werten, daß ich die beiden Anlagen wieder löschen kann - bzw. muß, da ich davon ausgehehe, daß ich, wenn ich sie stehen lasse, auch alle inländischen Kapitaleinkünfte eintragen müßte (?).
Gute Idee oder Murks??
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