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Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

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    Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

    irgendwie wurde das Formular für die Umsatzsteuererklärung geändert und ich blicke überhaupt nicht mehr durch. Hoffentlich kann jemand hier helfen. Es geht um Folgendes: Ich bin selbstständig (Übersetzer) und liefere Texte an Kunden im In- und Ausland. Die inländischen Einnahmen sind klar, aber ich weiß nicht, wo ich den Rest eintragen muss. Was mache ich mit Einnahmen aus Rechnungen an Kunden in Amerika für die keine Steuer anfiel? Muss ich das irgendwo eintragen? Wenn ja wo? Und was mache ich mit Einnahmen aus Rechnungen an Kunden im EU-Ausland mit Ustid-Nr. für die keine Umsatzsteuer anfiel? ich finde im Formular hier nur "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug a) innergemeinschaftliche Lieferungen, aber es betrifft ja keine Lieferung von Ware, sondern eine Dienstleistung (Übersetzung von Texten) und was das mit dem Vorsteuerabzug heißen soll, verstehe ich auch nicht. Muss ich das jetzt trotzdem irgendwo eintragen und wenn ja wo?

    #2
    AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

    Stimmt, bei den nicht steuerbaren Umsätzen handelt es sich nicht um Lieferungen. Die trägst Du also bei den nicht steuerbaren Umsätzen ein. Auch in den letzten Jahren sollte das so gewesen sein.

    Zitat von igelstachel Beitrag anzeigen
    und was das mit dem Vorsteuerabzug heißen soll, verstehe ich auch nicht
    https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatz..._(Deutschland) dort im Inhaltsverzeichnis die Nr. 12

    Such mal, bitte. Irgendwo müsste auch auf Deiner Tastatur diese Taste zu finden sein, mit der man Absätze machen kann

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      #3
      AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

      sorry, aber ich blicke immer noch nicht durch. In welcher Zeile sind denn die nicht steuerbaren Umsätze dann einzutragen? Und muss ich jetzt zwischen Einnahmen aus Rechnungen an Kunden mit Ust.Id.Nr. im EU-Ausland und an Kunden außerhalb der EU (z.B. mit amerikanischer VAT-Nr.) unterscheiden oder nicht?

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        #4
        AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

        Die befinden sich im Abschnitt I. Es gibt für innerhalb und außerhalb der EU je eine Eintragungsmöglichkeit.

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          #5
          AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

          ich finde unter i Zeile 116 "übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland". Ist es das? Aber ist "Leistungsort" der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde (das wäre dann ja Inland) oder der Ort, wohin die Leistung geliefert wurde (Ausland)? Und du schreibst du "Es gibt für innerhalb und außerhalb der EU je eine Eintragungsmöglichkeit." Das finde ich nicht im Formular.

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            #6
            AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

            Wie wäre es mit Zeile 115 für die im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbrachten Leistungen, die du doch auch per ZM gemeldet hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wie wäre es mit Zeile 115 für die im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbrachten Leistungen, die du doch auch per ZM gemeldet hast.
              du meinst "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"? Kann ich da dann nur die Leistungen an Unternehmen in der EU mit Ustidnr eintragen? Was mache ich dann mit den Leistungen nach Amerika, die von Deutschland aus erbracht wurden? Zeile 116? (Mir ist immer noch nicht klar, was da genau mit "Leistungsort" gemeint ist)

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                #8
                AW: Umsatzsteuerklärung: was machen mit ausländischen Einnahmen?

                Kann ich da dann nur die Leistungen an Unternehmen in der EU mit Ustidnr eintragen?
                Das steht doch in der Eingabehilfe:

                Hier sind die von Ihnen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen einzutragen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat
                von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird.

                Für die in den USA erbrachten Leistungen hast du die Zeile 116. Bei Leistungen an Firmenkunden gilt generell das Empfängerortsprinzip.

                Wer grenzüberschreitende Leistungen erbringt, sollte sich mit dem Umsatzsteuerrecht vertraut machen oder zum Steuerberater gehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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