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Anlage Vor - Berechnung beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei Rentnern

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    Anlage Vor - Berechnung beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei Rentnern

    Was ist zu tun, damit in der Elster-Software eine Günstigerprüfung bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) gem. § 10 (3)/(4) EStG
    stattfindet? Das FA nimmt die Günstigerprüfung im Bescheid vor und veranlagt nach der alten Berechnung (weil günstiger). In der Elster-Software wird generell nach der neuen Fassung berechnet, obwohl diese ungünstiger ist. Ich habe alle möglichen Eingabevarianten getestet, ich schaffe es trotz identischer Zahlen partout nicht, auf die gleiche Berechnung wie der Bescheid zu kommen.
    Konstellation:
    Steuerpflichtiger - freiwillig krankenversichert, Kv-Beitrag in Zeile 16, Zuschuss in Zeile 21 erfasst
    Ehefrau - gesetzlich versichert, Beiträge in gleiche Zeilen erfasst.

    Danke für die Hilfe

    #2
    Weil bei dieser Übergangsregelung der Vorwegabzug ja Jahr für Jahr abgeschmolzen wurde, kann man auch aus der Günstigerprüfung herausfallen.

    Mir selbst ist das bereits vor 2 Jahren passiert, aktiv tun kann man dagegen nichts. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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