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Entferungspauschale oder Auswärtstätigkeit

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    Entferungspauschale oder Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    bin gerade bei der Erstellung der ESt 2019 und stolpere gerade über folgendes Thema.
    Zusätzlich zu "normalen" Arbeitsstätte wurden auch einige Fahrten in die Firmenzentrale unternommen zu Besprechungszwecken o. ä.
    Sind diese dann als Auswärtstätigkeit zu erfassen oder auch als "weiter Werbungskosten" unter Zeile 46?

    Danke für Eure Hilfe
    Silbermond

    #2
    Es gibt pro Arbeitgeber nur eine erste Tätigkeitsstätte. Wenn sich diese an der 'normalen' Arbeitsstätte befindet dann sind Fahrten zu anderen Arbeitsstätten Reisekosten.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Sprich dann bei Auswärtstätigkeit und die Anzahl der Fahrten dann als Gesamtsumme ausgedrückt?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Anders wird es kaum gehen (Anzahl km) lt. Formular

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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