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Grenzgänger Niederlande, Anlage n Aus, Anlage Aus, Steuerberechnung

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    Grenzgänger Niederlande, Anlage n Aus, Anlage Aus, Steuerberechnung

    Hallo zusammen,
    folgender Sachverhalt:
    Ich erstelle meine EInkommensteuererklärung mit Elster Formular.
    Zusammenveranlagung. Ich habe Einkünte aus NSA mit Steuerklasse drei. EIn Kind in Ausbildung.
    Meine Frau arbeitet in den Niederlanden bei einem Niederländischen Unternehmen. Besteuerung in den Niederlanden.
    Die Steuerberechnung ergibt eine Erstattung von 370€ wenn ich die Anlage N Aus und Aus noch nicht ausgefüllt habe.
    Fülle ich die Daten in Anlage N Aus ein wird eine Nachzahlung von ca. 3700 € errechnet.
    Fülle ich die Werte auch in der Anlage Aus ein wird eine Erstattung von 4200€ errechnet.
    Das finde ich alles sehr irreführend. Normalerweise sollte die Berechnung bei der Erstattung von 370€ bleiben.
    Wo liegt der oder die Fehler?
    Frage zwei.
    Ich könnte doch auch eine Einzelveranlagung mit Lohnsteuerklasse drei nach der Splittingtabelle abgeben? Aber das gibt das Programm auch nicht her.

    Viele Grüße
    Josef

    #2
    Ich könnte doch auch eine Einzelveranlagung mit Lohnsteuerklasse drei nach der Splittingtabelle abgeben?
    Nein, bei einer Einzelveranlagung kommt die Grundtabelle zur Anwendung, das hat nichts mit dem Programm zu tun.

    Was hast du denn in der Anlage N-AUS deiner Frau wo (Zeilennummern) erklärt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,
      Zeile 4 Niederlande
      Zeile 7 Nein
      Zeile 12-15 Anschrift Arbeitgeber
      Zeile 18 Beruf und 0101 3112 2019
      Zeile 20 230 Tage
      Zeile 35 Bruttoarbeitslohn
      Zeile 46 und 47 230Tage

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        #4
        Was ist mit Zeile 5? Warum gibst du den Bruttoarbeitslohn in Zeile 35 an? Es ist doch kein inländischer Steuerabzug erfolgt.

        Was hast du denn in der Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 3 eingetragen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke schon einmal für die erste Antwort.

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            #6
            Die Anlage N wurde durch das Programm eingefügt. Zeile 3 ist leer. In Zeile 22 wurde der Bruttobetrag Aus Anlage N-Aus übernommen

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              #7
              Zeile 5 ist angekreuzt. Hatte ich vergessen zu schreiben. Wo muss der Bruttoarbeitslohn aus den Niederlanden denn eingetragen werden?

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                #8
                Für die ausländischen EInkünfte stehen jetzt drei Formule in der Erklärung. Anlage N-Automatische eingefügt
                AnlageN-Aus
                Anlage Aus

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                  #9
                  Zeile 3 ist leer.
                  Unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Wert einzutragen, der am Ende der Anlage N-AUS automatisch ermittelt wird.

                  Das musste eigentlich 0,00 sein. In der Anlage AUS müssen dann noch die Angaben zu den anrechenbaren Steuern gemacht werden,

                  sonst weiß das Programm ja nicht, was anzurechnen ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Wo muss der Bruttoarbeitslohn aus den Niederlanden denn eingetragen werden?
                    Wenn ich das richtig lese, ist der in Zeile 36 der Anlage N-AUS einzutragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charly24. Danke füe die schnellen Antworten. Anhand dieser Eingaben müsste ich eine Erstattung von fast 4000 € bekommen. Das kann ich mir nach denm Steuerrecht nicht vorstellen. Ich muss in den Nuederlanden auch eine Steuererklärung abgeben.
                      Bei 370 € Erstattung würde ich es logisch nachvollziehen können.
                      Schönen Sonntag.

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                        #12
                        Ich habe das probeweise bei mir mal nachgestellt, allerdings ohne es zu speichern. Ich konnte da keine großen Unterschiede feststellen.

                        Zuerst ist die Steuer hochgegangen, nach Abzug der Steuern in den Niederlanden wieder runter. Praktische Erfahrungen zu dem Thema habe ich leider auch nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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