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Bescheiddaten 2019, Soderausgaben, Altersversorgung, unbes. abziehbar. Sonderausgaben

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    Bescheiddaten 2019, Soderausgaben, Altersversorgung, unbes. abziehbar. Sonderausgaben

    im Fenster unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben - wurde meine Summe der Altersvorsorgebeiträge (nach § 92EStG) nicht aufgeführt.In der Erläuterung steht - Sollten Sie eine Überprüfung durch das Finanzamt wünschen , ob hierfür ein Sonderausgabenbezug nach § 10a EStG günstiger ist als der Anspruch auf Zulage, benötigt das Finanzamt weiter Angaben über Anlage AV.
    Ich habe letztes Jahr meine Einkommensteuererklärung auch über Elster-Online eingereicht dort waren die Altersvorsorgebeiträge (nach § 92EStG) aufgeführt.
    Aber die Eingabefenster im Programm von 2019 zu 2020 haben sich verändert gehabt. Diese Jahr habe ich die Altersvorsorgebeiträge (nach § 92EStG) in die Zusatzangaben für Steuerberechnung unter Geleistete Altersvorsorgebeiträge unter 7 eingeschrieben. In Summe zahlt mir jetzt das Finanzamt weitaus weniger zurück !
    Kann mir jemand helfen bevor ich zum Steuerberater gehe der mit dem gleichen Programm arbeitet ?

    Beste Grüße

    #2
    Du hättest deiner Erklärung die Anlage AV beifügen müssen. Der Eintrag unter Zusatzangaben hilft nicht, der ist ja nur für die Steuerberechnung und

    wird nicht an das Finanzamt übermittelt. Fülle die Anlage AV von hier aus und reiche sie auf Papier ein: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034011_19
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Tag,

      ich hatte dann zeitnah über das Elster-Online die Anlage AV mit dem Hauptvordruck zum Finanzamt gesendet währen ich dein Nachricht erhalten hatte.
      Dann habe ich ja die Erläuterung vom Finanzamt verstanden oder was denkst du ?

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        #4
        Dann habe ich ja die Erläuterung vom Finanzamt verstanden oder was denkst du ?
        Das sollte auch in Ordnung gehen. Ich übermittle nach Erhalt eines Bescheides nur nach Absprache mit dem Finanzamt erneut elektronisch.

        Anfang nächster Woche anrufen, ob das so passt, schadet aber sicher nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay,
          ich habe mir genauer gesagt auch schon Gedanken gemacht wie ich meine Unruhe los werde.

          Beste Grüße

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