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Absetzungen für Abnutzung von Gebäude

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    Absetzungen für Abnutzung von Gebäude

    Ich möchte erstmals Absetzungen für Abnutzung von Gebäude eintragen. Wo kann ich das machen?

    #2
    Wo willst Du das denn machen?

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      #3
      Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

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        #4
        Hallo,

        Anlage Vermietung
        Seite 2 Zeile 33

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Danke FIGUL.

          Das hatte ich schon gesehen, aber leider nicht verstanden, was ich bei „Erläuterung“ einfügen soll.
          Deshalb dachte ich, es gäbe ein Extra Formular, wo ich Erläuterungen, z.B. Kaufwert der Immobilie eingeben kann, wann gekauft, Abschreibungsbeträge, Restsumme, usw. (So ein Formular gibt es z.B. in AV-EÜR bei GWG.)

          Ich gehe also nun davon aus, das gibt es nicht, dann gehe ich zu Punkt 33:
          Füge ich bei /Gesamtbetrag/ den errechneten Prozentsatz (2 %) pro Jahr ein? Das wären in diesem Fall 3200,- Euro (von Kaufpreis 160.000 Euro)?

          So habe ich es jetzt gemacht, dann erhalte ich diese Fehlermeldung:
          //Bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).//

          Meine Frage: Muss ich nun also die Werbungskosten, die ich in der Anlage V bereits eingetragen habe, hier noch einmal eintragen?

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            #6
            Hallo,

            hast du alle SPALTEN in Zeile 33 ausgefüllt?
            Du musst die gesamten Werbungskosten in Seite 1 Zeile 22 übertragen
            Wie hast du es 2018 gemacht?
            Die Abschreibung stimmt.
            Ist das nur der Gebäudepreis?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Abschreibungsbeträge, Restsumme, usw. (So ein Formular gibt es z.B. in AV-EÜR bei GWG.)
              So ein Formular bzw. solche Eintragungsmöglichkeiten gibt es in der Anlage V nicht. Von den gesamten Anschaffungskosten ziehst du den Bodenwert ab,

              dann hast du eine Bemessungsgrundlage (BMG) für die AfA. Wenn die Immobilie vollständig vermietet ist, ist bei Gesamtbetrag nichts zu erklären, da

              ist nur die Spalte 4 Abzugsfähige Werbungskosten auszufüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Herzlichen Dank!
                So komme ich erst einmal weiter.
                Sonntagsgrüße von AnWarn

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