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Beiträge zu privater fondsgebundener Rentenversicherung

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    Beiträge zu privater fondsgebundener Rentenversicherung

    Hallo Profis,
    mir ist die Frage ehrlich etwas peinlich, aber dennoch...
    Ich habe noch in 2004 eine private fondgebundene Rentenversicherung (Laufzeit > 12 Jahre) abgeschlossen. Der Anbieter (Cosmos) hat damals geworben, dass die Beiträge das zu versteuernde Einkommen reduzieren würden, d.h. quasi vom Bruttolohn abgezogen würden; im Gegenzug müsste man dann die späteren Renteneinnahmen versteuern.
    Nun mache ich die Steuererklärung mit ElsterFormular und sehe erstmalig eine Online-Berechnung der zu erwartenden Erstattung. Darin sehe ich, dass sich die jährlichen Beiträge zu o.g. Rentenversicherung gar nicht auf den Erstattungsbetrag auswirken! Ich trage sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in Z. 49 ein.
    -> 1. Gibt es hier einen Maximalbetrag für Vorsorgeaufwändungen, den ich vielleicht mit Beiträgen zu RV, KV und PV schon ausschöpfe?
    -> 2. Oder muss ich die Beiträge zur privaten Rentenversicherung wo anders eintragen?
    -> 3. Wird die private Rentenversicherung dann zweimal versteuert? Zum einen die Einzahlungen (weil quasi vom Nettolohn) und zum anderen später die Auszahlungen?
    -> 4. Sonstige Hinweise?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    Gibt es hier einen Maximalbetrag für Vorsorgeaufwändungen, den ich vielleicht mit Beiträgen zu RV, KV und PV schon ausschöpfe?
    Es gibt für weitere Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge von 1.900,00 € (3.800,00 € bei Zusammenveranlagung). Wenn deine tatsächlichen Beiträge zur

    Kranken- und Pflegeversicherung höher sind, wirken sich die weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr aus. Die Beiträge zur gesetzlichen

    Rentenversicherung werden eigens betrachtet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24!

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