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Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dürfen nicht null sein

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    Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dürfen nicht null sein

    Ich war das ganze Jahr 2019 krank. Demnach habe ich die Arbeitsstätte an Null Tagen aufgesucht. Bei der Plausi-Prüfung sagt mir Elster, dass der Wert nicht null sein darf. Also was trage ich ein? Ich habe null Arbeitstage, die Entfernung beträgt 56 km

    #2
    Kosten, die man nicht hat, trägt man auch nicht ein. Keine Null, keine Entfernung, nichts.

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      #3
      Du machst bei der Entfernungspauschale überhaupt keine Angaben, du hast doch deine 1 Tätigkeitsstätte auch nicht aufgesucht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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