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    Verlustbescheinigung

    Hallo zusammen,

    ich erstelle gerade meine Einkommenssteuer für 2019 und ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe da noch ein kleines Verständnisproblem beim Thema Verlustbescheinigung (gefährliches Halbwissen ).

    Seit ca. 2 Jahren bin ich an der Börse aktiv und habe Anfang Dezember bei meiner Bank die Verlustbescheinigung für 2019 beantragt. Anfang dieses Jahres erhielt ich dann eine nachträgliche Verlustverrechnung für 2019 (welche für mich ziemlich unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen ist). Zudem gab es relativ zeitgleich eine Gutschrift meiner Bank als Steuerausgleich.

    Ist das ganze Thema damit bereits gegessen oder muss ich bei meiner Einkommenssteuererklärung diese Gutschrift noch erfassen (und wenn ja wo?)?

    Danke und Grüße

    #2
    Verluste aus Kapitalvermögen können nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Du wirst die Verluste geltend machen müssen, wenn Du sie mit anderen Banken oder mit späteren Jahren verrechnen willst.

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      #3
      Zitat von Stefan23 Beitrag anzeigen

      Seit ca. 2 Jahren bin ich an der Börse aktiv und habe Anfang Dezember bei meiner Bank die Verlustbescheinigung für 2019 beantragt.
      Zu welchem Zweck?
      Der einzige Grund, die Verlusttöpfe bei einer Bank Nullen zu lassen und die Bescheinigung über den verbleibenden Verlust anzufordern, ist die Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken im selben Jahr oder der Zukunft im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
      Und dort tippst du die Steuerbescheinigung einfach ab, dass einbehaltene Steuern erstattet wurden, ist dort bereits enthalten.

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        #4
        Hallo,

        Anfang dieses Jahres erhielt ich dann eine nachträgliche Verlustverrechnung für 2019 (welche für mich ziemlich unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen ist).
        Solche Verrechnungen kenne ich nur, wenn zum Jahresende Aktiengewinne mit Sonstigen Verlusten verrechnet werden. Das sollte aber eigentlich vor oder mit der Jahressteuerbescheinigung erfolgen (wann kam die denn?).

        Und was für Gewinne und was für Verluste hattest du denn?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldungen.

          Ich habe mich heute Nachmittag nochmal durch das Onlinearchiv meines Postfachs bei der Bank gewühlt und habe festgestellt, dass der Wisch, den ich heute Vormittag in den Händen hatte nicht die Verlustbescheinigung war. Das erklärt wohl auch, warum ich damit rein gar nichts anfangen konnte.

          L. E. Fant und @multials ich die Verlustbescheinigung beantragt hatte, war der Gedanke, die angefallenen Verluste in der Steuererklärung geltend machen zu können. Wenn ich euch richtig verstanden und auch heute noch so gelesen habe, kann ich diese zwar in der Erklärung für letztes Jahr angeben, jedoch erst in einer der kommenden Steuererklärungen mit dann evt. möglichen Gewinnen verrechnen. Korrekt?

          reckoner siehe oben. Das richtige Schreiben kam am 31.12., es sollte somit also jetzt passen.

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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Solche Verrechnungen kenne ich nur, wenn zum Jahresende Aktiengewinne mit Sonstigen Verlusten verrechnet werden.
            Nein. Der typische Fall ist, dass im Mai Erträge bei leerem Verlusttopf erzielt werden und Steuern einbehalten werden, und dann im Juli ein Verlust realisiert wird. Dann sind nach EStG 43a Steuern zu erstatten. Manche Banken machen das sofort, z.B. nach meiner Erinnerung Comdirect, andere kumuliert an Jahresende, z.B. ING.

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              #7
              Zitat von Stefan23 Beitrag anzeigen
              als ich die Verlustbescheinigung beantragt hatte, war der Gedanke, die angefallenen Verluste in der Steuererklärung geltend machen zu können. Wenn ich euch richtig verstanden und auch heute noch so gelesen habe, kann ich diese zwar in der Erklärung für letztes Jahr angeben, jedoch erst in einer der kommenden Steuererklärungen mit dann evt. möglichen Gewinnen verrechnen. Korrekt?
              Korrekt, wobei du die verbleibenden Verluste nicht nur erklären kannst, sondern musst, sonst sind sie weg.

              Solange du weder mehrere Banken hast noch einen Wechsel der Bank planst, scheint mir die Beantwortung der Verlustbescheinigung durch dich sinnlos. Die Verrechnung von Verlusten mit künftigen Gewinnen, die die Bank sonst automatisch intern gemacht hätte, darfst du nun selbst über das FA durchführen.

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                #8
                Hallo,

                Nein. Der typische Fall ist, dass im Mai Erträge bei leerem Verlusttopf erzielt werden und Steuern einbehalten werden, und dann im Juli ein Verlust realisiert wird.
                Nein, das ist ganz sicher nicht der typische Fall, sondern der sehr atypische - ordentliche Banken führen die Töpfe fortlaufend.

                Aber gut, ich hatte ja "nur" geschrieben, da stimmt dein "Nein" dann doch.

                Jedenfalls erfolgen diese Verrechnungen grundsätzlich vor der Jahressteuerbescheinigung (oder es muss eine korrigierte geben).

                Stefan

                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Nein, das ist ganz sicher nicht der typische Fall, sondern der sehr atypische - ordentliche Banken führen die Töpfe fortlaufend.
                  §43a (3) Satz 2 EStG verlangt nur, dass Verluste während des Kalenderjahres bis zur Höhe der positiven Erträge auszugleichen sind. Ob dies laufend oder am Ende des Jahres kumuliert erfolgt, lässt das EStG offen.Natürlich führt eine Bank, die letzteres macht, ihre Verlustverrechnungstöpfe entgegen deiner Befürchtung korrekt. Sie vermeidet lediglich ein Steuerpingpong (im Mai Steuern einbehalten, Im Juli Verlustgeschäft, Steuererstattung, im September dann wieder Verkauf mit Gewinn und Steuereinbehalt, im November dann wieder Verkauf mit Verlust und Steuererstattung und so weiter und so weiter).

                  Deine Behauptung, das von mir genannte Beispiel sei sicher nicht typisch, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Einen Broker, der es genau so handhabt und auf dem deutschen Markt sicher nicht klein ist, habe ich jedenfalls genannt. Und einen Beleg deinerseits, was an dessen Vorgehen nicht korrekt sei, kann ich im Ansatz nicht erkennen.

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                    #10
                    Hallo,

                    Deine Behauptung, das von mir genannte Beispiel sei sicher nicht typisch, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.
                    Dann nenn' doch mal ein paar Banken. Ich wette ich könnte dir deutlich mehr nennen die es nicht so wie von dir beschrieben machen (und damit wäre es nicht "typisch").

                    Und einen Beleg deinerseits, was an dessen Vorgehen nicht korrekt sei, kann ich im Ansatz nicht erkennen.
                    ??? - wo hatte ich geschrieben, dass das nicht korrekt sei?

                    Nicht ordentlich bedeutet doch nicht unbedingt "unkorrekt" ...

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Dann nenn' doch mal ein paar Banken. Ich wette ich könnte dir deutlich mehr nennen die es nicht so wie von dir beschrieben machen (und damit wäre es nicht "typisch").
                      Erwartest du nun Schwanzvergleiche? Ich habe für beide Verfahrensweisen je ein Beispiel genannt, die jeweils nicht zu den kleinsten Vertretern auf dem Markt gehören.

                      Was macht eigentlich dein "typischer" Broker, wenn der Kunde auf die böse Idee kommt, am letzen Handelstag Fondsanteile mit Verlust zu verkaufen? Der wird dann ja ggfs. auch nachträglich Steuern erstatten, wird er dann untypisch, unordentlich oder unkorrekt?

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Nicht ordentlich bedeutet doch nicht unbedingt "unkorrekt" ...
                      Na denn, anscheinend arbeiten auch unordentliche Banken korrekt, aber atypisch.

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                        #12
                        Hallo,

                        Was macht eigentlich dein "typischer" Broker, wenn der Kunde auf die böse Idee kommt, am letzen Handelstag Fondsanteile mit Verlust zu verkaufen?
                        Muss ich das jetzt verstehen?
                        Was unterscheidet den letzten Handelstag von allen anderen? (handeln mit Valuta 31.12. hab' ich schon mehrmals gemacht, sowohl mit Gewinn als auch mit Verlust)

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Korrekt, wobei du die verbleibenden Verluste nicht nur erklären kannst, sondern musst, sonst sind sie weg.

                          Solange du weder mehrere Banken hast noch einen Wechsel der Bank planst, scheint mir die Beantwortung der Verlustbescheinigung durch dich sinnlos. Die Verrechnung von Verlusten mit künftigen Gewinnen, die die Bank sonst automatisch intern gemacht hätte, darfst du nun selbst über das FA durchführen.
                          Danke Dir. Eine andere Bank habe ich nicht, ein Wechsel ist nicht geplant.

                          Das heißt dann wohl auch, dass das ganze für den viel zitierten A**** war und ich mir nun nur selbst unnötig Arbeit gemacht habe? Die Banken machen das in der Regel selbst?

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                            #14
                            Eine andere Bank habe ich nicht,
                            Dann macht ein Antrag auf Verlustbescheinigung generell keinen Sinn, denn die Bank verrechnet Gewinne und Verluste intern, wie du richtig erkannt hast.

                            Das ist so geregelt. Wenn du da eingreifst, machst du dir nur unnötige Arbeit.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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