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Große Abweichung bei "steuerfreien Arbeitgebererstattungen"

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    Große Abweichung bei "steuerfreien Arbeitgebererstattungen"

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangene Woche meinen Einkommenssteuerbescheid 2019 erhalten, der Erstattungsbetrag weicht recht deutlich von dem ab, was mir Elster Formular zuvor "versprochen" hat.

    Rahmenbedingungen:
    Verheiratet, Ehegattensplitting, beide Steuerklasse 4, sie privat krankenversichert, ich (freiwillig) gesetzlich versichert. Dazu war meine Frau im vergangenen Jahr 10 1/2 Monate in Elternzeit.

    Beim Vergleich der beiden Berechnungen zeigt sich ein recht deutlicher Unterschied bei der Position "ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen" (zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 EStG). Hier werden in der vorläufigen Berechnung von Elster Formular (meiner Meinung nach korrekterweise, genau so von den Bescheiden der Arbeitgeber entnommen) 407 € abgezogen, im Steuerbescheid sind es an der Stelle ganze 4.647 €. Ich kann mir absolut nicht erklären, wie an der Stelle ein so hoher Betrag zustande kommen kann.

    Weiß jemand Rat? Wäre um jeden Hinweis sehr dankbar.

    Beste Grüße,
    Fry

    #2
    § 3 Absatz 1 Nr.?
    Nr. 2 ist Rentenversicherung, Nr. 3 Krankenversicherung (bei PKV Basisanteil) und Pflegeversicherung.

    Und gelten die 407€ für einen oder beide?

    Kommentar


      #3
      Sorry, da hat die Tastatur wohl gestreikt. Nr. 3 ist gemeint.

      Es handelt sich um die AG-Erstattungen für die PKV (und Pflegeversicherung) für meine Frau. Bei mir sollten da 0 Euro rauskommen, ich bin ja in der gesetzlichen Krankenversicherung. Also, 407 Euro ist der Betrag für beide zusammen, sie entfallen aber vollständig auf meine Frau.

      Wie ich aber gerade sehe, umfasst der Betrag ja auch Erstattungen für gesetzliche gKV-Beiträge. Das erklärt natürlich schon einiges. Dann wundert mich nur, wieso in Elster Formular so wenig ausgewiesen wurde.

      Kommentar


        #4
        Dann wundert mich nur, wieso in Elster Formular so wenig ausgewiesen wurde.
        Das Programm kann nur das berücksichtigen, was angegeben wurde. Und wenn steuerfreie AG-Zuschüsse zur GKV nicht erklärt wurden,

        woher soll ElsterFormular davon wissen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von frifrofry Beitrag anzeigen
          Wie ich aber gerade sehe, umfasst der Betrag ja auch Erstattungen für gesetzliche gKV-Beiträge. Das erklärt natürlich schon einiges. Dann wundert mich nur, wieso in Elster Formular so wenig ausgewiesen wurde.
          Wenn wirklich mit Elsterformular gearbeitet wurde, kann man da ja eigentlich nichts falsch machen, da hier die Zeilen der lstb 1:1 erfasst werden.

          Nur mal so als Denkanstoß, die Beitragsbemessungsgrenze der GKV ist ca. 50000 € pro Jahr. AG-Zuschuss zur GKV ca. 7,5 Prozent, zur PV circa 1 Prozent, sind Pi mal Daumen 4250€. Da liegt dein Finanzamt sehr viel näher dran als du mit deinen 400€.

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