Hallo!
Ich hoffe ich bin in diesem Forum überhaupt richtig mit meinem Anliegen. Ich versuche momentan einem mir bekannten Erntehelfer aus Rumänien bei seiner Steuererklärung für 2017 unter die Arme zu greifen. Ich selbst bin weit entfernt davon ein Experte auf dem Gebiet zu sein, mache meine Steuerklärung allerdings selbst.
Zum Sachverhalt: Der beschriebene Erntehelfer arbeitet seit 2018 in Hessen, 2017 war er in NRW beschäftigt. Somit sollte für 2017 ja auch das entsprechende Finanzamt in Hessen zuständig sein, schließlich ist das seine aktuellste Meldeadresse in Deutschland. Richtig?
Derjenige arbeitete 2017 für drei Monate in NRW bei einem Bruttoeinkommen von ca. 8.800 Euro. Somit würde er die gesamte Lohnsteuer zzgl. Soli erstattet bekommen.
Nun habe ich folgende Wissenslücken, bzw. Probleme:
- Weder Steuernummer, noch Identifikationsnummer sind bekannt. Lediglich eine eTin hat er. Meines Wissens nach ist eine Steuererklärung trotzdem möglich, oder muss er diese vorher beantragen?
- Sein Wohnsitz ist in Rumänien, somit muss ich diese Adresse auch in der Steuererklärung angeben? Oder seine letzte Meldeadresse bei der letzten Beschäftigung in Hessen?
- Zuständiges Finanzamt für 2017 ist das in Hessen, nicht NRW, oder?
- Ich würde mit ihm die Erklärung aufgrund mangelnder Identifikationsnummer usw. mithilfe der Vordrucke des Finanzamts machen und dann per Post an das zuständige Amt schicken.
- Eine rumänische Bankverbindung für die Erstattung der Steuer sollte ja kein Problem darstelllen!?
- Zu guter letzt ist die eletronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2017 nicht vorhanden. Bruttolohn, Lohnsteuern und Sozialabgaben allerdings aus den monatlichen Abrechnungen ersichtlich. Ist das ausreichend oder muss die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen? Der Kontakt zum damaligen Arbeitgeber wird als nicht vorhanden und zuletzt sehr schwierig von ihm beschrieben...
Ich hoffe es kann jemand helfen und das Ganze ist nicht zu ungewöhlich.
Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße
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