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Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

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    Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer


    Hallo!

    Ich hoffe ich bin in diesem Forum überhaupt richtig mit meinem Anliegen. Ich versuche momentan einem mir bekannten Erntehelfer aus Rumänien bei seiner Steuererklärung für 2017 unter die Arme zu greifen. Ich selbst bin weit entfernt davon ein Experte auf dem Gebiet zu sein, mache meine Steuerklärung allerdings selbst.

    Zum Sachverhalt: Der beschriebene Erntehelfer arbeitet seit 2018 in Hessen, 2017 war er in NRW beschäftigt. Somit sollte für 2017 ja auch das entsprechende Finanzamt in Hessen zuständig sein, schließlich ist das seine aktuellste Meldeadresse in Deutschland. Richtig?

    Derjenige arbeitete 2017 für drei Monate in NRW bei einem Bruttoeinkommen von ca. 8.800 Euro. Somit würde er die gesamte Lohnsteuer zzgl. Soli erstattet bekommen.

    Nun habe ich folgende Wissenslücken, bzw. Probleme:

    - Weder Steuernummer, noch Identifikationsnummer sind bekannt. Lediglich eine eTin hat er. Meines Wissens nach ist eine Steuererklärung trotzdem möglich, oder muss er diese vorher beantragen?
    - Sein Wohnsitz ist in Rumänien, somit muss ich diese Adresse auch in der Steuererklärung angeben? Oder seine letzte Meldeadresse bei der letzten Beschäftigung in Hessen?
    - Zuständiges Finanzamt für 2017 ist das in Hessen, nicht NRW, oder?
    - Ich würde mit ihm die Erklärung aufgrund mangelnder Identifikationsnummer usw. mithilfe der Vordrucke des Finanzamts machen und dann per Post an das zuständige Amt schicken.
    - Eine rumänische Bankverbindung für die Erstattung der Steuer sollte ja kein Problem darstelllen!?
    - Zu guter letzt ist die eletronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2017 nicht vorhanden. Bruttolohn, Lohnsteuern und Sozialabgaben allerdings aus den monatlichen Abrechnungen ersichtlich. Ist das ausreichend oder muss die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen? Der Kontakt zum damaligen Arbeitgeber wird als nicht vorhanden und zuletzt sehr schwierig von ihm beschrieben...


    Ich hoffe es kann jemand helfen und das Ganze ist nicht zu ungewöhlich.

    Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße



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    #2
    Das ganze hat mit ELSTER, der elektronischen Steuererklärung herzlich wenig bzw. genau genommen überhaupt nichts zu tun.

    Hilfe in Steuersachen darf nur Angehörigen geleistet werden, Bekannte gehören nicht dazu.

    Deshalb nur kurz: Man muss bei Steuererklärungen die Adresse angeben, an die der Bescheid gehen soll.

    Außerdem gibt es für ausländische Saisonarbeitskräfte eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die man kennen muss:

    https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_344002.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Du möchtest die Steuererklärung auf Papier abgeben. Dafür ist das Forum nicht gedacht. Deine Fragen betreffen auch nicht die elektronische Abgabe an sich.
      Egal ob auf Papier oder elektronisch, die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Vom Arbeitnehmer ist sie nicht nochmals vorzulegen.

      Kommentar

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