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    Hallo,


    ich hatte in 2019 ein paar Monate ein Gewerbe(immer unter den steuerfreien Beitrag gefallen), aber ich habe mich damit nicht beschäftigt wie in 2018 und zu einem bestimmten Punkt einfach abgemeldet. Ich muss jetzt trotzdem eine Steuererklärung abgeben..Meine Frage wäre, muss ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben, und wenn ja, muss ich überall 0 eingeben, oder nur in bestimmten Feldern? Bin ich von der Umsatzsteuererklärung befreit? (keine Einnahmen).
    Ich finde keine einheitliche Information und habe sehr lange recherchiert. Letztes Jahr habe ich einen Steuerberater in Anspruch genommen und soweit ich jetzt (von das, was er mir geschickt hat) verstehe, hat er keine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Ich sehe keine EÜR auch, was mich verwirrt.
    Meine andere Frage wäre, sollen Einnahmen aus Minijob auch eingegeben werden(in Anlage N), wenn ich zur Steuererklärung verpflichtet bin?

    Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar! Ich vermute, ich kenne mich gar nicht so gut aus.

    Viele Grüße ))

    #2
    Keine Frage zu ElsterFormular, aber viele aus dem Gemischtwarenladen.

    Zitat von justaquestion Beitrag anzeigen
    muss ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben
    Was meint denn das Finanzamt? Grundsätzlich besteht doch die Verpflichtung! Da werden wir hier nicht viel tun können.

    Zitat von justaquestion Beitrag anzeigen
    muss ich überall 0 eingeben
    Auf gar keinen Fall!

    Zitat von justaquestion Beitrag anzeigen
    Bin ich von der Umsatzsteuererklärung befreit?
    Ich jedenfalls hab Dich nicht befreit.

    Zitat von justaquestion Beitrag anzeigen
    Ich finde keine einheitliche Information
    Das heißt Du hast schon ein paar Informationen, aber Du willst noch ein paar mehr haben?

    Zitat von justaquestion Beitrag anzeigen
    sollen Einnahmen aus Minijob auch eingegeben werden
    Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung.

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