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Anlage L - Zeile 70

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    Anlage L - Zeile 70

    Hallo,
    woher weiß ich, was ich bei der Verpachtung von zwei kleinen Ackergrundstücken (ca.2 ha) in Zeile 70 Anlage L ankreuzen muss? Wer kann mir das in einfachen Worten aufschlüsseln? Oder wo finde ich dazu Rat?
    Danke vorab!
    HG johannespassion

    #2
    Was Zeile 70 mit Verpachtung zu tun hat kann ich im Moment nicht erkennen.
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      #3
      Hallo johannespassion,

      du bist bestimmt in Mein Elster unterwegs und meinst die Art der Gewinnermittlung ?
      Anlage L 70.png

      Was hast du denn bis jetzt auf der Papiererklärung angegeben ?

      Hast du mal § 4 Abs 1 und § 4 Abs. 3 EStG angeschaut ? Das wäre einmal die Gewinnermittlung mit einer Bilanz bzw. einer Einnahme-Überschussrechnung.
      Der Gewinn nach § 13a EStG nach Durchschnittssätzen ist was für kleine landwirtschaftliche Betriebe.

      Tschüß

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        #4
        Diese Auswahl gibts natürlich auch in Zeile 4 bei ElsterFormular
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          #5
          Danke, L.E.Fant, und danke, holzgoe!
          Ja, holzgoe, genau diese Auswahl meine ich. Ich habe mir die Paragraphen 4 und 13 durchgelesen und sogar ein Video zu dieser Überschussrechnung angeschaut, aber ich werde nicht schlau daraus.
          Pragmatisch gesehen hätte ich jetzt das erste angekreuzt (also Gewinnermittlung nach § Abs 1) - in der Hoffnung, dass ich eine Fläche ganz einfach zur Nutzung an jemanden "ausleihe", es eben einfach nur eine "Miete" (Pacht) dafür gibt, und ich ja mit sonstigen Prozessen nichts weiter zu tun habe.
          Wie seht Ihr das?
          Toll, das es solch nette Leute wie Euch gibt!

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            #6
            Ich meine Natürlich § 4 Abs 1. Also der Pächter ist eine Agrargenossenschaft und die pachten Flächen von vielen Eigentümern der umliegenden Orte. Dann ist das ein größerer Betrieb?

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              #7
              Gehören denn die Äcker noch zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ? sog. ruhender Betrieb

              Wenn nicht, dann wären das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn ja, dann ist die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

              wohl am einfachsten. Da musst du für jedes Wirtschaftsjahr nur jeweils eine EÜR erstellen.

              Die Betriebsgröße beim Pächter beeinflusst deine Gewinnermittlung nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie24,
                danke für deine Antwort.
                Die Flächen gehören mir einfach, ich mache nichts damit, sondern verpachte sie nur. Gilt das dann als ruhender Betrieb? Was würde ich da ankreuzen?
                Früher musste man sie ja nutzen, um sein Vieh zu versorgen, aber heute existiert keine Landwirtschaft mehr, also keine Hofhaltung mehr.
                HG johannespassion

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                  #9
                  Maßgeblich ist, ob die Landwirtschaft irgendwann mal offiziell aufgegeben wurde, was früher auch durch eine langfristige Verpachtung erfolgen konnte.

                  Wenn nicht, dann gilt das als ruhender Betrieb, der landwirtschaftliche Gewinneinkünfte erzielt. Letztlich ist das Steuerrecht. Beurteilen musst du das selbst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke Euch allen! Ich muss doch die Profis einschalten, es wird hier zu heiß für mich!
                    HG johannespassion

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                      #11
                      Ich muss doch die Profis einschalten, es wird hier zu heiß für mich!
                      Das ist in jedem Fall empfehlenswert, da kann man nämlich viel falsch machen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Bei der Sachlage genügt vielleicht auch ein Anruf beim Finanzamt.

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