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Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

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    #16
    AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

    Hallo Stefan,

    >>>im Gegensatz zu deinem Finanzamt

    Der war gut
    Aber lesen allein reicht ja nicht, man sollte sie auch verstehen. Damit kriege ich langsam Probleme, nachdem ich mich gezwungenerweise durch den ganzen §-Dschungel gewühlt habe.
    Ich hoffe, die lesen, wenn überhaupt, wenigstens in der aktuellsten Ausgabe.
    Vorsichtshalber werde ich mal den entsprechenden aktuellen Auszug mitschicken.

    Zeile 8 und 9 sind bei mir gleich, aber ich versuch dann mal sicherheitshalber beide verrechnen zu lassen, bzw. zu berücksichtigen (also den Betrag natürlich nur einmal).

    Vielen Dank für Deine Hilfe.
    Ich melde mich auf jeden Fall, sobald sich was getan hat.

    LG
    Silke

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      #17
      AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

      Hallo Silke,

      es ist schon traurig, wenn noch nicht einmal die Profis beim FA die relevanten Steuergesetze kennen und einen Fehler selbst dann nicht korrigieren, wenn sie darauf hingewiesen werden, sondern sich "blind" auf Steuerberechnungsprogramme verlassen.
      Ich habe den Eindruck, dass nur noch kontrolliert wird, ob die Zahlen richtig übertragen wurden und alle Belege vorhanden sind, aber nicht mehr selbstständig nachvollzogen werden kann, wie der Computer zu diesem Ergebnis gekommen ist.
      Mein Einspruch in einer anderen - aber wie ich meinte, ebenso eindeutigen Sache - wurde auch abgewiesen, nach ca. 1 Jahr! Von einer Klage wegen max. 400€ hatte ich aber wegen der Gebühren von 220€ ( Mindeststreitwert 1000€), die sofort fällig gewesen wären und des ungewissen Ausgangs (Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei) abgesehen.

      Viel Erfolg!

      Gruß
      Mendigo

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        #18
        AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

        Hallo Silke

        nicht so schnell aufgeben. Wenn dein Einspruch ev. noch nicht in der "Rechtsbehelfsstelle" war, daran festhalten (Hast du eine Einspruchsrücknahme unterschrieben?). Das dauert zwar, wird aber (meist) sehr gründlich bearbeitet.
        Zudem, wie bereits vorgeschlagen, persönliches Gespräch. Am besten den Sachgebietsleiter/in verlangen(!). Und ganz genau erklären lassen! warum das Gesetz in deinem Fall so anzuwenden sei.
        Wichtig, die Fristen wahren!
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #19
          AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

          Update:
          Der Einspruch wurde inzwischen scheinbar akzeptiert, aber eingeben können sie das in Bayern leider immer noch nicht!

          LG Silke

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            #20
            AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

            Hallo Silke,

            dann gratuliere ich schon einmal. Und zu dem nicht bearbeiten können: In irgendeinem anderen Thread (oder Forum) hat jemand nach langer Wartezeit nun endlich einen Bescheid bekommen; mit Altverlustverrechnung natürlich, und auch in einem der Problembundesländer. Ich hoffe jetzt, dass nun deutschlandweit die Software läuft.

            Mein persönlicher Einspruch (gleiches Problem) wartet übrigens auch noch auf die Bearbeitung.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

              Hallo Stefan,

              in Niedersachsen scheint die Software immer noch nicht "bereinigt" zu sein, denn ich habe erst vor ein paar Tagen ebenfalls einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten, obwohl ich alles richtig ausgefüllt und bei der Abgabe meiner Steuererklärung vor 3-4 Wochen noch mit dem Finanzbeamten über diesen Softwarefehler gesprochen hatte.
              Ist wohl eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und es bleibt mehr in der Kasse, weil viele ihren Steuerbescheid nicht kontrollieren.


              Gruß
              Mendigo

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                #22
                AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

                Hallo Mendigo,

                hier mal eine Erfolgsmeldung: Mir liegt jetzt ein korrigierter Bescheid (mit Altverlustverrechnung!) vor, alles OK.

                Allerdings aus NRW, wie es in Niedersachsen aussieht (oder anderswo), weiß ich nicht. Imho sollte die Software aber nun eigentlich deutschlandweit funktionieren.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

                  Nds kann diese Fälle bereits seit Januar verarbeiten. Der Fehler dürfte beim Bearbeiter liegen und nicht an der Software.

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                    #24
                    AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

                    Hallo,
                    Einspruch!
                    Der Fehler dürfte beim Bearbeiter liegen und nicht an der Software.

                    Im Förderalismus gibt es keine bundesweite einheitliche Software, jedes Land kleckert selbst.

                    Gruß stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #25
                      AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

                      Hallo stiller,

                      >>>Im Förderalismus gibt es keine bundesweite einheitliche Software, jedes Land kleckert selbst.

                      Das kann aber nicht stimmen, die Bayern versorgen doch halb Deutschland (ich könnte die Länder sogar nennen, müsste ich aber nachschauen).

                      Jedenfalls kann ich für NRW Entwarnung geben.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #26
                        AW: Übergangsregelung zu Spekulationsgewinn aus Aktienverkäufen

                        die Bayern versorgen doch halb Deutschland

                        ist es schon soweit?
                        Es gibt EOSS, ja, aber diverse "Einzelprojekte" warten doch noch auf Integration.
                        Diese Diskussion wollte ich hier nicht eingehen - und ob die andere Hälfte mitspielt, weiß ich nicht.
                        Ich hoffe auf unseren einvernehmlichen "KONSENS" - Thema für mich erledigt, den Rest zeigt die Zukunft.

                        Gruß stiller
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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