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EÜR ~ Umsatz Umsatzsteuerfrei ~ wo eintragen

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    EÜR ~ Umsatz Umsatzsteuerfrei ~ wo eintragen

    Hallo ich bin freiberufler meine Tätigkeit ist Umsatzsteuerfrei, Therapeut, auch ist der Umsatz sehr gering, so das ich keine Umsatssteuererkärung machen brauche.
    Ich habe kein Gewerbe/ keinen Betrieb.

    Für diese freiberufliche Tätigkeit habe ich eigens eine Steuernummer erhalten und soll eine EÜR abgeben.

    Meine Frage: Trage ich in der EÜR, den Umsatz trotzdem in Zeile 11 die " Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)".
    Das kommt mir so wiedersinning vor?! Es gibt aber schlichtweg keine Zeile die dem entspricht.

    Vielen Dank
    Ninu





    #2
    Auch wenn Du nur steuerfreie Umsätze hast kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ansonsten wäre wohl Zeile 15 angesagt.

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      #3
      Selbstverständlich bist Du umsatzsteuerlich Unternehmer und daher -eigentlich- zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, auch wenn nicht jedes Finanzamt darauf besteht. Du dürftest trotzdem Kleinunternehmer sein mit der Folge, dass in der Anlage EÜR die Zeile 11 richtig ist:

      Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist jemand, dessen Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Dieser Gesamtumsatz ist -vereinfachtr gesagt- die Summe Deines jährlich inländischen Umsatzes abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze, wozu auch deine Therapeutentätigkeit gehören dürfte. Wenn Dein Therapeutenjahresumsatz also 3 Mrd. € beträgt und Du sonst keine weitere Umsätze hattest, beträgt Dein Gesamtumsatz nach dieser Definition 0 € und Du bist Kleinunternehmer.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Auch wenn Du nur steuerfreie Umsätze hast kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
        Die Aussage halte ich für nicht unproblematisch. Da müsste dann in den Zeilen 11 und 12 der EÜR jeweils der gleiche Betrag eingetragen werden.

        Mir erscheint die Erfassung in Zeile 15 der EÜR in seinem Fall logischer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Da seine steuerbefreiten Umsätze gerade nicht zum Gesamtumsatz rechnen, erscheint mir die Einordnung als Kleinunternehmer fragwürdig.

          Meine persönliche Meinung!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ich verstehe nicht, was gegen Zeile 11 und 12 sprechen soll. Zeile 12 ist nur nachrichtlich. Und dass er Unternehmer ist, da er Umsatzerzielungsabsicht egal ob steuerbare, steuerpflichtige oder steuerfreie oder nicht steuerbare, dürfte unstrittig sein.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Ich verstehe nicht, was gegen Zeile 11 und 12 sprechen soll.
              Auszug aus der amtlichen Anleitung zur EÜR:
              Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (
              § 19 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 UStG) im vorangegangenen Kj. 17.500 Euro (jetzt 22.000 Euro) nicht überstiegen hat
              und im laufenden
              Kj. voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.

              Definition des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG:

              (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze
              1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;
              Wenn der Gesamtumsatz 0 € beträgt, warum sollen dann Einnahmen als Kleinunternehmer erklärt werden?

              Für mich nicht wirklich logisch!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn der Gesamtumsatz 0 € beträgt, warum sollen dann Einnahmen als Kleinunternehmer erklärt werden?
                Weil er im nächsten Jahr merkt dass es nicht unsinnig ist, nebenher noch ein paar Salben und Cremes an die Patienten zu verkaufen? Jedenfalls, solang er nicht extra optiert hat er grundsätzlich mal die Kleinunternehmerregelung.

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                  #9
                  Weil er aufgrund seiner (steuerbaren, aber steuerbefreiten) Umsätze Unternehmer iSd § 2 UStG ist und er Kleinunternehmer ist wegen des Gesamtumsatzes von 0 €, da 0 € kleiner als 17.500 € / 22.000 € / 50.000 € ist.

                  Das Wort "Einnahmen" bzw. "Betriebseinnahmen" ist ein ertragsteuerlicher Begriff und er hat ertragsteuerlich Betriebseinnahmen aus einer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Deswegen kommen die Beträge zunächst in Zeile 11 der Anlage EÜR und des weiteren, da umsatzsteuerlich iSd § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG, nachrichtlich in Zeile 12. Das Wort "nachrichtlich" entnimmst Du der Eingabehilfe, die Zeile 12 erhöht konsequenterweise auch nicht die Betriebseinnahmen.

                  Anschließend liest Du am Ende der Zeile 12 den Text "(weiter ab Zeile 17)", d.h. in die von Dir favorisierte Zeile 15 kommst Du dann gar nicht mehr, da schon übersprungen.
                  Zuletzt geändert von Picard777; 18.06.2020, 16:37.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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