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Geldwerter Vorteil angeben

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    Geldwerter Vorteil angeben

    Hallo Leute,

    ich habe letztes Jahr von meinem Arbeitgeber Aktien erhalten. Z.T. War dies eine Kaufoption, einige wurden mir auch geschenkt. Ich habe also etwas bezahlt (wurde vom Nettolohn einbehalten), aber weniger als den Marktwert der Aktien. Wenn ich mich richtig entsinne, ist der Differenzbetrag zwischen meiner Zahlung und dem Gesamtwert der Aktien ein sogenannter Geldwerter Vorteil, der der EInkommenssteuer unterliegt. Mein Arbeitgeber hat darauf bereits Steuern und Sozialabgaben einbehalten, das ist also soweit alles in Ordnung.
    Nun habe ich allerdings eine Mitteilung meines Arbeitgebers bekommen, wonach ich diesen trotzdem in der Steuererklärung anzugeben habe. Wörtlich: "Sie müssen den Kaufgewinn in der Einkommensteuererklärung angeben, die bis zum 31. Juli des Jahres nach dem Kauf der Aktien einzureichen ist. Da Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuern auf den gesamten steuerpflichtigen Kaufgewinn einbehält, haben Sie diesbezüglich keine weiteren gesonderten Erklärungspflichten."
    Was heißt das genau? Sachbezüge sind ja meines Wissens zusammen mit dem Bruttolohn auf der Lohnsteuerbescheinigung (Punkt 3) mit eingerechnet, gilt das für diesen Geldwerten Vorteil auch? Reicht es also, wenn ich wie gewohnt in Anlage N den Bruttolohn eintrage oder muss ich das sonst irgendo angeben, vielleicht in der Anlage KAP?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    #2
    Da Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuern auf den gesamten steuerpflichtigen Kaufgewinn einbehält, haben Sie diesbezüglich keine weiteren gesonderten Erklärungspflichten.
    Steht doch in der Mitteilung drin!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, aber eben auch: "Sie müssen den Kaufgewinn in der Einkommensteuererklärung angeben, die bis zum 31. Juli des Jahres nach dem Kauf der Aktien einzureichen ist." Das verstehe ich eben nicht.

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        #4
        Der erste Satz ist meiner Meinung nach ein grundsätzlicher Hinweis. Im zweiten Satz wird dir dann erklärt, dass du konkret nichts machen musst,

        weil dein AG das bereits beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt hat
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, vielen Dank für deine Hilfe.

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