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Umsatzsteuer-Voranmeldung für ausländer unternehmen

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung für ausländer unternehmen

    Hallo all,
    Ich bin freiberuflich tätig. Ich habe Rechnungen an ein Unternehmen im Ausland geschickt, das die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beantragt (mein Kunde muss Steuern zahlen). In welcher Feldnummer des Formulars Umsatzsteuer-Voranmeldung soll ich mein Einkommen aus einem solchen angebotenen Service eingeben?
    Ich denke, Abschnitt 7 (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) ist für den Fall, dass man der Kund einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, oder? Aber ich verkaufe (nicht erhalten) einen IT-Service. Ist dann Abschnitt 3 (Lieferungen und sonstige Rechte, steuerfreie Umsätze) der richtige? In diesem Fall sende ich keine Waren, also denke ich, dass es keines der Felder ist, die sich auf Lieferungen beziehen. Die verbleibenden Optionen sind also steuerfreie Umsätze mit oder ohne Vorsteuerabzug, oder?
    Danke für deine Hilfe!

    #2
    Es handelt sich hier offenbar um nicht steuerbare sonstige Leistungen.

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      #3
      ok, also ich denke, der richtige Ort dafür in der Form Umsatzsteuer-Voranmeldung ist Abschnitt 6 (Ergänzende Angaben zu Umsätzen) in Zeile 40, Kennzahl 21 wie im Bild. Ist das richtig?
      Angehängte Dateien

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        #4
        Um das beantworten zu können war die Schilderung in der Ausgangsfrage nicht ausreichend.

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          #5
          Zeile 40, Kennzahl 21 ist dann zutreffend, wenn der Leistungsempfänger seinen Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet, also im EU-Ausland hat.

          Du schreibst nur vom Ausland!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für Ihre Antworten!
            Sie haben in der Tat Recht, ich habe es nicht richtig angegeben.
            Ich musste verstehen, in welchem ​​Bereich des Formulars ich meine Einnahmen aus der IT-Beratung eingeben sollte, die ich für ein dänisches Unternehmen (also innerhalb der EU-Gemeinschaft) beziehe.

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