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anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten nach Eigennutzung

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    anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten nach Eigennutzung

    Hallo zusammen,

    ich brauche eure Hilfe, da ich keine Ahnung habe ob ich die anschaffungsnahe Herstellungskosten nach Eigennutzung (jetzt vermietet) von der Steuer absetzen kann

    im März 2017 habe ich ein ETW für Eigennutzung ersteigert (Zwangsversteigerung), sofort nach Übergabe habe ich neue Bodenbeläge verlegt, die Wände neue tapezieren. Im Dezember 2019 habe ich 3 Dachfenster gekauft und bei gute Wetter erst im Mai 2019 eingebaut lassen. Ab August 2019 habe ich die Wohnung aufgrund Jobwechsel vermietet

    Ich möchte diese Kosten nun von der Steuer absetzen lassen, diese Maßnahme war als Sanierung einfach Notwendig.

    Es heißt : Liegt wegen einer wesentlichen Verbesserung Herstellungsaufwand vor, sollen die Finanzämter dies nicht aufgreifen, wenn der Aufwand innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung angefallen ist und zusammen mit den anderen Kosten nicht über der 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten liegt (→Erhaltungsaufwand). Dann dürfen Sie Ihre Ausgaben sofort absetzen (BMF-Schreiben vom 18.7.2003, BStBl. 2003 I S. 386 Tz. 38).

    Kann ich jetzt im 2020 (bei Steuererklärung 2019) die Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten von der Steuer absetzen da die Wohnung jetzt vermietet ist oder kann ich nicht da die Maßnahme in dem Zeitpunkt Eigennutzung erfolgt wurde? Wenn ich absetzen darf kann ich die Kosten innerhalb 3 Jahre addieren und einmal die Summe von der Steuer absetzen oder jetzt kann ich nur die Kosten im 2019 anfallen von der Steuer absetzen?

    Die Notarkosten, Eintragen im Grundbuch sollte ich anteilig (ab August 2019) 2% pro Jahr als Anschreiben von der Steuer absetzen?

    Vielen Dank & Gruß
    Dini

    #2
    Zitat von reza.dini Beitrag anzeigen
    Ich möchte diese Kosten nun von der Steuer absetzen lassen
    Ich denke dass ist auch der richtige Weg, nämlich dass Du das absetzen lassen solltest, von jemandem der sich damit auskennt. Mit ElsterFormular hat Dein Problem jedenfalls nichts zu tun.

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