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§35 EStG Gewerbesteuer vergangener Jahre in der EkSt

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    §35 EStG Gewerbesteuer vergangener Jahre in der EkSt

    Hallo und guten Tag,

    ich habe für mein kleines Unternehmen und mich Mitte erst 2019 alle Erklärungen für 2017 und 2018 abgegeben, so dass für diese beiden Jahre auch Gewerbesteuer in 2019 gezahlt wurde, dazu die Vorauszahlungen für 2019 - es lohnte sich also.

    Kann ich in der jetzigen Einkommesteuer 2019 nun nur die theoretisch für 2019 angefallene Gewerbesteuer nach §35 EStG angeben? Oder kann ich auch die für 2017 und 2018, die ja nun tatsächlich da gezahlt wurden, auch noch in der Anlage G unterbringen - und wenn wo? Und was ist dann mit der Vorauszahlung für 2019? In den EkSt 2017 und 2018 habe ich die GewSt mangels Ahnung leider nicht untergebracht (also Anlage G ist leer, in der E/Ü natürlich auch nicht berücksichtig).

    (Unter Anlage G, 16+17 gibt es nur für das Jahr der Einreichung die Option)

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von ; 24.06.2020, 23:16.

    #2
    Der Text ist doch eigentlich eindeutig. Es ist in jedem Jahr der dazugehörige Gewerbesteuermessbetrag einzutragen und die Gewerbesteuer für das entsprechende Jahr, also völlig egal, wann Du sie bezahlst. Anders ausgedrückt: In 2019 kommt nur Messbetrag und Gewerbesteuer für 2019 rein, in 2018 kommt nur Messbetrag und Gewerbesteuer für 2018 rein und in 2017 kommt nur Messbetrag und Gewerbesteuer für 2017 rein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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