Hallo zusammen,
ich bin gerade am Verzweifeln mit der Anlage N-AUS. Ich sitze wie jedes Jahr an der Steuererklärung, doch gibt es eine größere Änderung, die mich gerade verzweifeln lässt, da mein Mann seit dem 01.04.2019 in Österreich als Nichtselbständiger bei einer dort niedergelassenen Firma arbeitet, zuvor hat er auch als Nichtselbständiger in Deutschland gearbeitet. Ich bin auch als beruftätig als Nichtselbständige.
Er ist nun Grenzpendler (NICHT Grenzgänger) nach Österreich und hat in Österreich eine Wohnung,die die Firma zahlt, sein 'Mittelpunkt des Lebensintressse' ist aber nach wie vor in Deutschland. Die Steuererklärung In Österreich für 2019 liegt schon vor.
Nehmen wir mal an er hatte folgende EInkünfte:
1. Deutschland:
Bruttoarbeitlohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung (für 01.01.-31.03.2019) = EUR 12.000
(keine Angabe unter Nr.16 der Lohnsteuerbescheinigung)
2. Österreich:
Bruttobezüge (210) (für 01.04.- 31.12.2019) = 35.000.-
Sonstige Bezüge vor Abzug d. SV Beträge = 3.000.- (Wohngeld & Prämie)
Was muss ich nun unter Zeilen 35 - 45 eintragen? Ich nache meine Steuer mit dem WISO-PRogramm, doch irgendwie verwirrt es mich eher.
wobei 35 bis 38 noch eher klar sind:
35: Bruttoarbeitlohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung (für 01.01.-31.03.2019) = EUR 12.000
36: Bruttoarbeitslohn Österreich = 35.000.- (für 01.04.-31.12.2019)
37:nichts (0,00)
38: Summe = 47.000.-
Nun wird es schwierger:
39: Abzüglich darin enthaltener nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn
-> gehe hier von 0,00 aus
40: Zuzüglich nicht enthaltener nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn
gehe hier von 0,00 aus
Aufteilung Zeile 41:
42: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
- Ist das jetzt das Betrag was ich soeben bei Zeile 35 genannt habe? (Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en))? also 12.000?
43: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
- Und ist das jetzt das Betrag aus Zeile 36, also 35.000?
oder die 3.000.-
44: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 43 der übrigen Anlage(n) N-AUS
sollte 0,00 sein, da nur in Österreich tätig
Muss ich hier wieder auf 0,00 kommen, dann verstehe ich den Sinn dieser Anlage nicht, doch dies ist eine andere Frage.
Wo gebe ich dann den Progressionsvorbehalt ein?
Ich freue mich über jegliche Hilfe, auch nur Teilantworten!
Vielen Dank.
Sonnige Grüße
Jeko
ich bin gerade am Verzweifeln mit der Anlage N-AUS. Ich sitze wie jedes Jahr an der Steuererklärung, doch gibt es eine größere Änderung, die mich gerade verzweifeln lässt, da mein Mann seit dem 01.04.2019 in Österreich als Nichtselbständiger bei einer dort niedergelassenen Firma arbeitet, zuvor hat er auch als Nichtselbständiger in Deutschland gearbeitet. Ich bin auch als beruftätig als Nichtselbständige.
Er ist nun Grenzpendler (NICHT Grenzgänger) nach Österreich und hat in Österreich eine Wohnung,die die Firma zahlt, sein 'Mittelpunkt des Lebensintressse' ist aber nach wie vor in Deutschland. Die Steuererklärung In Österreich für 2019 liegt schon vor.
Nehmen wir mal an er hatte folgende EInkünfte:
1. Deutschland:
Bruttoarbeitlohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung (für 01.01.-31.03.2019) = EUR 12.000
(keine Angabe unter Nr.16 der Lohnsteuerbescheinigung)
2. Österreich:
Bruttobezüge (210) (für 01.04.- 31.12.2019) = 35.000.-
Sonstige Bezüge vor Abzug d. SV Beträge = 3.000.- (Wohngeld & Prämie)
Was muss ich nun unter Zeilen 35 - 45 eintragen? Ich nache meine Steuer mit dem WISO-PRogramm, doch irgendwie verwirrt es mich eher.
wobei 35 bis 38 noch eher klar sind:
35: Bruttoarbeitlohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung (für 01.01.-31.03.2019) = EUR 12.000
36: Bruttoarbeitslohn Österreich = 35.000.- (für 01.04.-31.12.2019)
37:nichts (0,00)
38: Summe = 47.000.-
Nun wird es schwierger:
39: Abzüglich darin enthaltener nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn
-> gehe hier von 0,00 aus
40: Zuzüglich nicht enthaltener nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn
gehe hier von 0,00 aus
Aufteilung Zeile 41:
42: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
- Ist das jetzt das Betrag was ich soeben bei Zeile 35 genannt habe? (Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en))? also 12.000?
43: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
- Und ist das jetzt das Betrag aus Zeile 36, also 35.000?
oder die 3.000.-
44: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 43 der übrigen Anlage(n) N-AUS
sollte 0,00 sein, da nur in Österreich tätig
Muss ich hier wieder auf 0,00 kommen, dann verstehe ich den Sinn dieser Anlage nicht, doch dies ist eine andere Frage.
Wo gebe ich dann den Progressionsvorbehalt ein?
Ich freue mich über jegliche Hilfe, auch nur Teilantworten!
Vielen Dank.
Sonnige Grüße
Jeko