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Angaben zu unterjährigem Wechsel der Religionszugehörigkeit löschen

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    Angaben zu unterjährigem Wechsel der Religionszugehörigkeit löschen

    Guten Tag,
    ich habe mein Steuerformular aus dem letzten Jahr übernommen einschließlich des unterjährigen Wechsels meiner Religionszugehörigkeit.
    Wie kann ich diese Angaben löschen?

    Danke vorab!

    #2
    Hallo,

    warum machst du Datenübernahme, wenn du dieDaten löschen willst?
    oder dreht es sich nur um die Religionszugehörigkeit?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja, es dreht sich nur um die Religionszugehörigkeit... - ich befürchte jedoch, dass ich deshalb ein neues Formular anlegen muss

      Gruß Sukkulente

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        #4
        Da kann man nach meiner Erinnerung schon löschen, das ist aber etwas umständlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          es wird doch nach der Übernahme angezeigt - keine Religion-
          oder bist du 2019 wieder beigetreten?
          Bist du überhaupt mit ElsterFormular unterwegs?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Bist du überhaupt mit ElsterFormular unterwegs?
            Ich schätze eher, dass Mein ELSTER verwendet wird!
            Wenn er 2018 unterjährig ausgetreten ist, wird das vermutlich so übernommen, als wäre das 2019 passiert.

            Prüfen und ignorieren funktioniert bei Mein ELSTER bekanntlich nicht. Umständlich ist bei Mein ELSTER nach meiner Erinnerung das nachträgliche Löschen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich schätze eher, dass Mein ELSTER verwendet wird!
              Wenn er 2018 unterjährig ausgetreten ist, wird das vermutlich so übernommen, als wäre das 2019 passiert.

              Prüfen und ignorieren funktioniert bei Mein ELSTER bekanntlich nicht. Umständlich ist bei Mein ELSTER nach meiner Erinnerung das nachträgliche Löschen
              Hallo,

              bei EF ist es ja kein Problem.
              Einfach grauslich das falsche Unterforum.
              Schätze ab nächstes Jahr wird es nicht viel besser, weil einfach irgendein Forum ausgewählt wird

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Ich schätze eher, dass Mein ELSTER verwendet wird!
                Ja, ich nutze Mein ELSTER - die Online Anwendung.
                Wenn das Löschen sich als so umständlich darstellt, werde ich einfach alle Daten in ein neues Dokument händisch kopieren.

                2019 wieder beigetreten?
                Nein, ich bin 2018 ausgetreten und genau das wurde auch so übernommen. Die ersten Monate, die ich noch in der Kirche war und dann die Monate, in denen ich ausgetreten bin.

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                  #9
                  Wenn das Löschen sich als so umständlich darstellt, werde ich einfach alle Daten in ein neues Dokument händisch kopieren.
                  In der Zeit kannst du das auch entfernen. Das Arbeiten in zwei Fenstern sieht Mein ELSTER nicht vor und so schlimm ist das auch wieder nicht.

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...073#post336073
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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