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Anlage V - Fehlermeldung Werbungskosten

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    Anlage V - Fehlermeldung Werbungskosten

    Hallo zusammen,
    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung und folgender Fehler wird angezeigt: "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V). Hmmm, ich weiss nicht, was ich tun bzw. eintragen soll?!?!? HILFE!!! Ich habe eine Wohnung, die vermietet wird (andere Adresse) und eine Wohnung, die wir selber nutzen, also getrennte Wohnungen nicht in einem Haus. Kann mir BITTE jemand helfen, damit ich endlich die Steuererklärung abschicken kann. Wenn ihr noch Fragen diesbezüglich habt, einfach Fragen stellen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von K.Falke; 28.06.2020, 14:33.

    #2
    Wenn es um eine vollständig vermietete Wohnung geht, warum willst du dann etwas verhältnismäßig aufteilen?

    Die Verwaltungskosten für diese Wohnung sind doch zu 100% Werbungskosten, da ist doch bei Gesamtkosten nichts einzutragen.

    Das Feld Gesamtkosten ist nur auszufüllen, wenn das vermietete Objekt teilweise eigengenutzt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. :-)
      Anbei ein paar Fotos, was mir Elster als Fehelr anzeigt. Hmmmm..... Ich verstehe nur Bahnhof.... :-(
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 3 Bilder

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        #4
        Hallo,

        Du arbeitest nicht mit Mein Elster (da hast du den Beitrag ersatellt), sondern mit ElsterFormular.
        Ist es zuviel verlangt erst einmal die Hilfe zu lesen, bevor man einen Beitrag erstellt?

        Griuß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von K.Falke Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die schnelle Antwort. :-)
          Anbei ein paar Fotos, was mir Elster als Fehelr anzeigt. Hmmmm..... Ich verstehe nur Bahnhof.... :-(
          Hallo,

          was gibt es nicht zu verstehen?
          Befüll die Felder, die verlangt werden

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Du gibst an, das Objekt sei zu 96,21% eigengenutzt. Oben schreibst du, die vermietete Wohnung sei in einem anderen Haus.

            Was stimmt denn jetzt?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja Charlie24, das ist auch richtig so, die Wohnungen sind getrennt/anderen Haus.

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                #8
                Ja Charlie24, das ist auch richtig so, die Wohnungen sind getrennt/anderen Haus.
                Und wie kommst du dann auf die 96,21% Eigennutzung? Zu deiner selbst genutzten Wohnung musst du doch in der Anlage V nichts erklären.

                Die Anlage V ist für Objekte, die ganz oder teilweise vermietet sind. Eine selbst genutzte Wohnung in einem anderen Objekt hat da nichts verloren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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