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    Hi,

    leider finde ich meine Frage von vorhin nicht mehr.

    Welche Anlage fülle ich aus, wenn ich als Selbständige tageweise angestellt war?
    Wenn ich Anlage N ausfülle, erwartet das Programm von mir, dass ich eine zweite Person angebe...
    Bin ratlos...


    VieleGrüße
    Claudia

    #2
    AW: Tageweise angestellt

    Komischerweise wurde die Frage offenbar verschoben.

    Du brauchst natürlich zur Einkommensteuererklärung:
    - die Anlage Vorsorgeaufwand
    - die Anlage G oder S
    - die Anlage N.

    Dei Einnahmeüberschussrechnung ist eine eigenständige Erklärung, die Du als Selbständiger noch ausfüllen musst.

    Kommentar


      #3
      AW: Tageweise angestellt

      Hallo,

      da sind noch mehr Threads verschwunden.
      Kommt häufiger vor in der letzten Zeit

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Tageweise angestellt

        Hi,

        ich habe EÜR und S und V bereits ausgefüllt und abgeschickt.

        Wenn ich ANLAGE N jetzt ausfüllen möchte, kommt jedesmal die Info, dass ich ja die 2. Person noch ausfüllen muss.

        Ich habe die Anlage für mich angeklickt, nicht die für die zweite Person (es gibt nämlich nur mich).

        Das Programm möchte in der Prüfung IMMER die zweite Person haben.... ich kann also nichts abschicken, da immer rot markiert...

        Verzweifelt..

        CLaudia

        Kommentar


          #5
          AW: Tageweise angestellt

          Zitat von claudi1268 Beitrag anzeigen
          Hi,

          ich habe EÜR und S und V bereits ausgefüllt und abgeschickt.

          Wenn ich ANLAGE N jetzt ausfüllen möchte, kommt jedesmal die Info, dass ich ja die 2. Person noch ausfüllen muss.

          Ich habe die Anlage für mich angeklickt, nicht die für die zweite Person (es gibt nämlich nur mich).

          Das Programm möchte in der Prüfung IMMER die zweite Person haben.... ich kann also nichts abschicken, da immer rot markiert...

          Verzweifelt..

          CLaudia

          Hallo,

          und das (2.Anlage N) mit ElsterFormular?
          Das ist ja ganz was Neues

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Tageweise angestellt

            jaaaaaa .-((((((

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              #7
              AW: Tageweise angestellt

              Man kann nur eine Einkommensteuererklärung für ein Jahr einreichen! Wenn du schon eine Erklärung mit den Anlagen S und V übermittelt hast,

              musst du diese Erklärung um die Anlage N ergänzen und neu übermitteln. Ist mit Anlage V jetzt Vorsorgeaufwand gemeint oder Vermietung?

              Und bist du auch wirklich mit dem Windowsprogramm ElsterFormular unterwegs? Oder doch in Mein ELSTER?

              Dein vorheriger Beitrag ist, soweit ich das nachvollziehen kann, versehentlich einer Aufräumaktion im Zusammenhang mit Spamaktivitäten zum Opfer gefallen.

              Ich war es nicht und ich kann den Vorgang auch nicht rückgängig machen, da mir die entsprechenden Zugriffsrechte fehlen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Tageweise angestellt

                ElsterFormular unterscheidet gar nicht zwischen 1. und 2. Person, sondern zwischen Person A und Person B. Wenn Du für Dich allein die Steuererklärung machst, dann bist Du auf alle Fälle Person A.

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