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erfragte Ehegattenangaben bei Single

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    erfragte Ehegattenangaben bei Single

    Hallo Zusammen,

    seit Jahren mache ich die Steuererklärung über das Elster-Formular,mehr oder weniger mit Schwierigkeiten

    Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, haben seit 2016 einen Sohn und das bringt mich in der Steuererklärung 2019 um den Verstand.
    Kann mir bitte, bitte jemand weiterhelfen?
    Ich denke, dass das Problem schon im Hauptvordruck besteht!? Zeile 24 hatte ich nichts angekreuzt, dann kommt aber der Fehler, dass es sich um eine 1.Einzelveranlagung handelt, Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig sind
    2. Angaben zu Kindern getätigt wurden, die Person B zugeordnet wurde
    ,...
    ich habe aber keinerlei Angaben gemacht!
    wenn ich den Haken setze, kommt wieder die Fehlermeldung.

    Wahrscheinlich ist dieser Fehler ziemlich leicht zu beheben, er treibt mich aber seit Tagen in den Wahnsinn, weil ich einfach nicht drauf komme!

    viele liebe Grüße!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.06.2020, 11:12.

    #2
    Hallo,

    Du machst die Erklärung mit ElsterFormular postest aber in Elster AnwenderForum
    AnwenderForum :
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Oh mein Gott

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Du darfst uns gerne verraten, mit welchem Programm Du arbeitest. Das ELSTER Anwender Forum ist es sicherlich nicht. Ist es Mein Elster oder ist es die Windows-Software Elsterformular oder noch etwas Anderes ?

      Nachdem das sich immer mehr häuft, frage ich doch mal nach, weil ich es nicht verstehe und nachvollziehen möchte, wieso so Viele da vorbeihauen: Wie kamst Du darauf, dass DIESES Unterforum das richtige sein könnte ? Was hat Dich ggf. vom Titel dazu bewogen ? M.E. sind doch andere Unterforen sehr viel naheliegender ?

      Zu deiner Frage: Vermutlich hast Du in der Anlage Kind oder der Anlage AV irgendwo etwas eingetragen, was nur bei Eheleuten einzutragen ist.

      Habe mal den Titel angepasst, "Helpster" ist jetzt nicht unbedingt aussagekräftig.
      Zuletzt geändert von Picard777; 29.06.2020, 11:13.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Was genau meinst du mit Elster-Formular? Das auf dem PC installierte Windowsprogramm in der Version 21.3?

        In der Anlage Kind müssen bei nicht verheirateten Eltern die Angaben zum Kindschaftsverhältnis in den Zeilen 10 sowie 11ff gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe mal den Titel angepasst, "Helpster" ist jetzt nicht unbedingt aussagekräftig.
          Den Titel hatte ich bereits geändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo zusammen,

            erst mal vielen Dank für Eure Antworten!!

            Ich nutze das Windowsprogramm der Version 21.3 , genau! und tatsächlich habe ich in der Anlage Kind die Angaben 10 sowie 11 getan, es kommt aber eben die Fehlermeldung, dass es sich um eine Einzelveranlagung handelt, daher seien Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht zulässig.

            Wenn man beruflich einen komplett anderen Zweig hat, bringt einen dies wirklich zur Verzweiflung und meine absolute Hochachtung, vor "erfahrenen Nutzern" die einem hier helfen und dies auch wollen!

            Ich entschuldige mich dafür, den Beitrag in diesem Unterforum gepostet zu haben, das war vor lauter Verwirrung ein Versehen. Ich werde das passende Forum suchen und den Beitrag nochmals dort teilen-vielen Dank für den Hinweis!

            (@ FIGUL … viele Grüße aus dem Homeoffice mit, gemeinsam mit dem 3- jährigen Kind. Oh mein Gott, manchmal weiß man nicht mehr wo einem der Kopf steht- das wünsche ich dir nicht!)

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              #7





              Hallo Zusammen,

              seit Jahren mache ich die Steuererklärung über das Elster-Formular,mehr oder weniger mit Schwierigkeiten

              Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, haben seit 2016 einen Sohn und das bringt mich in der Steuererklärung 2019 um den Verstand.
              Kann mir bitte, bitte jemand weiterhelfen?
              Ich denke, dass das Problem schon im Hauptvordruck besteht!? Zeile 24 hatte ich nichts angekreuzt, dann kommt aber der Fehler, dass es sich um eine 1.Einzelveranlagung handelt, Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig sind
              2. Angaben zu Kindern getätigt wurden, die Person B zugeordnet wurde
              ,...
              ich habe aber keinerlei Angaben gemacht!
              wenn ich den Haken setze, kommt wieder die Fehlermeldung.

              Wahrscheinlich ist dieser Fehler ziemlich leicht zu beheben, er treibt mich aber seit Tagen in den Wahnsinn, weil ich einfach nicht drauf komme!

              viele liebe Grüße!



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                #8
                Hallo,

                hast du eine Anlage AV? Falls ja, bitte Einträge überprüfen
                HO, Steuererklärung und Kind ist natürlich ein bißchen viel auf einmal.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Ich habe die Themen jetzt mal zusammengeführt.
                  Was die Anlage Kind angeht, kreuzt jeder Elternteil in seiner eigenen Steuererklärung in Zeile 10 unter steuerpflichtige Person leibliches Kind an.

                  Die zweite Zeile 10 muss leer bleiben! Angaben zum anderen Elternteil dürfen nur in Zeile 11 ff der Anlage Kind gemacht werden.

                  Zur Veranlagungsart dürfen in Zeile 24 des Hauptvordrucks keine Angaben gemacht werden!

                  In deiner Anlage AV musst du die Angaben zum Kind bzw. zum Kindergeld in Zeile 19 machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    oh, vielen vielen Dank!

                    Dass die zweite Zeile 10 leer bleiben muss und ich in der Anlage AV die Angabe in Zeile 19 machen musste, hat mir sehr geholfen- zwei Fehlermeldungen weniger


                    Eine bleibt mir dennoch leider erhalten "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau/ Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen"

                    Ich habe, so wie jedes Jahr, in Zeile 5 angegeben, dass ich unmittelbar begünstigt bin.
                    In Zeile 4 unter Altersvorsorgebeiträge den gewissen Betrag angegeben.


                    Profis wie Ihr schüttelt sicherlich den Kopf über mich und ich kann´s Euch nicht verübeln!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Helpster Beitrag anzeigen
                      oh, vielen vielen Dank!

                      Dass die zweite Zeile 10 leer bleiben muss und ich in der Anlage AV die Angabe in Zeile 19 machen musste, hat mir sehr geholfen- zwei Fehlermeldungen weniger


                      Eine bleibt mir dennoch leider erhalten "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau/ Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen"

                      Ich habe, so wie jedes Jahr, in Zeile 5 angegeben, dass ich unmittelbar begünstigt bin.
                      In Zeile 4 unter Altersvorsorgebeiträge den gewissen Betrag angegeben.


                      Profis wie Ihr schüttelt sicherlich den Kopf über mich und ich kann´s Euch nicht verübeln!
                      Hallo,

                      entferne mal die Anlage AV und fülle sie wieder neu aus

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau/ Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen
                        Bei ElsterFormular nicht nachvollziehbar, da es bei ElsterFormular jeweils eigene Anlagen AV für Steuerpflichtige Person/ Ehemann/Person A und

                        Ehefrau/Person B gibt und du ja nur eine Anlage AV für dich beifügen darfst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          JAAAAAAA!! Es hat geklappt, entfernt und neu ausgefüllt! Jetzt würde ich am liebsten mit allen Helfern eine Party schmeißen!
                          TAUSEND DANK!

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn Du auch ne Runde Masken schmeißt ... ;-)
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Nachdem das sich immer mehr häuft, frage ich doch mal nach, weil ich es nicht verstehe und nachvollziehen möchte, wieso so Viele da vorbeihauen: Wie kamst Du darauf, dass DIESES Unterforum das richtige sein könnte ? Was hat Dich ggf. vom Titel dazu bewogen ? M.E. sind doch andere Unterforen sehr viel naheliegender ?
                              .
                              Meine Vermutung:
                              • ELSTER. Nutze ich
                              • Anwender: Bin ich
                              • Forum: Da bin ich drin
                              Wohl eine Mischung aus Missverständnis (hier gehört alles hin, was Anwender von irgendwas, was mit Elster zu tun hat, wozu auch immer im Forum fragen wollen) und Ignoranz.
                              Würde man das Unterforum "Forensoftware; Probleme und Anregungen" nennen, könnte man ersteres reduzieren, gegen letzteres ist aber mutmaßlich kein Kraut gewachsen.

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