Ich würde gerne die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL, die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind in Anlage AV berücksichtigen, weil die Rente der VBL auch der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.
Bei mir will das Finanzamt die Beiträge nicht berücksichtigen, bei einer Bekannten hat das gleiche Finanzamt die Beiträge voll als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt.
Wo kläre ich das am besten? Mit meinem Einspruch beiße ich auf Granit.
Bei mir will das Finanzamt die Beiträge nicht berücksichtigen, bei einer Bekannten hat das gleiche Finanzamt die Beiträge voll als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt.
Wo kläre ich das am besten? Mit meinem Einspruch beiße ich auf Granit.
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