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Vorauszahlungsbescheid in Elster Formular anders als der schriftliche Bescheid.

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    Vorauszahlungsbescheid in Elster Formular anders als der schriftliche Bescheid.

    Hallo,
    zum 10. Juni musste ich wieder meine Einkommensteuervorauszahlung leisten, was ich pünktlich getan hatte.
    Ich hatte den Betrag aus dem Elster-Formular Programm (Bescheid abholen) übernommen.
    Nun kam gestern eine Mahnung, wegen fehlender Kirchensteuer.

    Mein Vergleich von Elster mit dem schriftlichen Bescheid ergab, dass der Punkt ev. Kirchensteuer um den Faktor 1/100 vom schriftlichen Bescheid abweicht.
    Elster-Bescheid: 1,09 Euro Kirchensteuer fürs Vierteljahr, schriftlicher Bescheid 109 Euro. Da der schriftliche Bescheid abgeheftet ist, hatte ich mich auf das Elster-Programm verlassen, weil es halt bequemer war. Ist da ein Fehler im Programm oder ist das nur bei mir so?

    #2
    Kann man denn Vorauszahlungsbescheide wirklich mit ElsterFormular, dem Windowsprogramm abholen?

    Oder bist du in Mein ELSTER, der Webanwendung unterwegs?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ja, Elster Formular. Soweit ich mich erinnere, kann man beim Abschicken auswählen, ob man den Bescheid auch mit Elster-Formlar abholen will.
      Dann kann man ihn einmal abholen und beliebig oft anzeigen.
      Es kamen 2 Bescheide: der Bescheid selber und der Vorauszahlungsbescheid
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 2 Bilder

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        #4
        Ich bin da nicht wirklich fit, das Abholen der Daten von Vorauszahlungsbescheiden geht nämlich nur in bestimmten Bundesländern.

        Meiner Meinung nach ist das ein Fehler in den Bescheiddaten oder in der Anzeige, Die Bescheiddaten sind ja nach wie vor nicht verbindlich.

        Vielleicht meldet sich noch jemand mit eigenen Erfahrungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Daten für den schriftlichen Bescheid und für Elster getrennt irgendwo eingegeben werden. Da müsste doch irgendwo ein Fehler in der Datenverarbeitung vorlilegen?

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            #6
            Da müsste doch irgendwo ein Fehler in der Datenverarbeitung vorlilegen?
            Das kann gut sein. Es gab nach meiner Erinnerung schon früher mal einen vergleichbaren Fehler.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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