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Abfindung + Anwaltsgebühren richtig eintragen

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    Abfindung + Anwaltsgebühren richtig eintragen

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, wie ich meine Abfindung + Anwaltskosten richtig eintrage und ob ich die richtige Endsumme der Anwaltskosten habe (siehe Anhang). Folgende Daten:

    Abfindung: 11.000€
    Anwaltskosten: 2.898,84€

    Abfindung ausgezahlt: 7.173,52€

    Kann mir jemand sagen, wo ich was eintrage. Ich habe auch über die 5tel Regel gelesen. Macht das in diesem Fall Sinn?

    Vielen lieben Dank im Voraus,
    Maria

    Anwaltskosten.PNGhttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==

    #2
    Für die Abfindung musst du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben. Die Daten überträgst du in eine Lohnsteuerbescheinigung bei ElsterFormular.

    Deine Anwaltskosten in Höhe von 2.899 € sind in Zeile 93 der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, leider habe ich keine extra Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die meines Arbeitgebers beinhaltet die Abfindung nicht, da ich diese bereits vor der Verhandlung bekommen habe. Ich habe jedoch Formulare bei Elster abgerufen und die 11.000 € wurden automatisch in Zeile 18 eingetragen. Die Abfindung ist auch automatisch im Bruttolohn in Zeile 1 mit eingerechnet worden.

      Stimmt das so alles? Vielen lieben Dank.

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        #4
        Stimmt das so alles?
        Dieser Teil stimmt. Was du nachprüfen musst, sind die Einträge aus dem Bescheinigungsabruf in der Anlage Vorsorgeaufwand. Da könnte ein Eintrag

        den anderen überschrieben haben. Deine Bescheinigungen kannst du ja auch downloaden, und die Werte für die Sozialversicherung vergleichen.

        Im Übrigen nehme ich an, dass du die Webanwendung Mein ELSTER verwendest und nicht das Windowsprogramm ElsterFormular!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super! Vielen Dank dafür. Aber was hältst du von der Fünftel Regel in diesem Fall? Sollte diese hier angewandt werden?

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            #6
            Aber was hältst du von der Fünftel Regel in diesem Fall? Sollte diese hier angewandt werden?
            Wenn der Wert in Zeile 18 der Anlage N gelandet ist, wird die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vom Finanzamt geprüft und in der Regel auch gewährt.

            Auch in der Steuerberechnung von Mein ELSTER sollte mit der Fünftel-Regeleung gerechnet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von mariho1978 Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,

              ich würde gerne wissen, wie ich meine Abfindung + Anwaltskosten richtig eintrage und ob ich die richtige Endsumme der Anwaltskosten habe (siehe Anhang). Folgende Daten:

              Abfindung: 11.000€
              Anwaltskosten: 2.898,84€

              Abfindung ausgezahlt: 7.173,52€

              Kann mir jemand sagen, wo ich was eintrage. Ich habe auch über die 5tel Regel gelesen. Macht das in diesem Fall Sinn?

              Vielen lieben Dank im Voraus,
              Maria

              Anwaltskosten.PNGhttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
              Diese frage hatte ich auch letztens. Ich habe es dann doch meinem Steuerberater überlassen. Aber nächstes Jahr möchte ich es wieder selber machen, dann ist es gut wenn ich weiß, wo ich das eintragen. kann.

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                #8
                Zitat von Petruselster Beitrag anzeigen
                .......
                Diese frage hatte ich auch letztens. Ich habe es dann doch meinem Steuerberater überlassen. Aber nächstes Jahr möchte ich es wieder selber machen, dann ist es gut wenn ich weiß, wo ich das eintragen. kann......
                Hallo Petruselster,
                hat dir dein Steuerberater nicht gezeigt oder gesagt wo die Abfindung eingetragen wird und die Anwaltskosten dazu ?

                Tschüß

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                  #9
                  Ich hätte noch eine Frage. Ich schätze die Rechnung der Anwaltskosten muss ich irgendwo anhängen. Ich weiß nur nicht wo. Ich benutze das Elster Online Formular.
                  Zuletzt geändert von mariho1978; 08.07.2020, 13:50.

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                    #10
                    Hallo mariho1978,
                    momentan funktioniert das noch nicht Anhänge hochzuladen.
                    Das Finanzamt möchte auch keine Belege mehr sehen, es gilt die Belegvorhaltungspflicht -> auf Anforderung des FA.
                    Natürlich kannst du eine Kopie per Mail oder per Post deinem Finanzamt zusenden.

                    Tschüß

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