Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo im Elster Formular Verlustvortrag ankreuzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo im Elster Formular Verlustvortrag ankreuzen

    Hallo, ich befinde mich gerade in meinem Zweitstudium. Da ich derzeit mehr Ausgaben habe, als ich Steuern bezahle, möchte ich gerne einen Verlustvortrag eintragen. Allerdings weiß ich nicht wo ich das ankreuzen muss? Oder wird das vom Finanzamt automatisch erstellt, wenn die Ausgaben höher sind als die geleisteten Steuern?

    #2
    Die Ausgaben höher als die geleisteten Steuern? Hoppla! Es gibt doch immer wieder neue Varianten des Verlustes.

    Gewinn ist, grob gesagt, Einnahmen minus Ausgaben. Wenn der Gewinn negativ ist dann handelt es sich um einen Verlust. Bei den Steuern handelt es sich aber nicht um Ausgaben in diesem Sinn, vielmehr werden die Steuern vom Gewinn erst berechnet.

    Um welches Jahr geht's denn? Befürchtest Du, dass der Verlust zurückgetragen werden könnte? Normalerweise musst Du keinen Verlustvortrag beantragen.

    EDIT: hab mal nachgeguckt, in Zeile 8 der Anlage Sonstiges kannst Du den Verlustrücktrag verhindern.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.07.2020, 13:44.

    Kommentar


      #3
      Also ich habe das mit dem Verlustvortrag so verstanden: Studenten können die Kosten ihres Studiums von der Steuer absetzen. Die Ausgaben für Studiengebühren, Fahrtkosten und Lernmaterial werden als sogenannte Werbungskosten anerkannt. Das Problem: Die allermeisten Studenten verdienen viel weniger als den Steuerfreibetrag von 9000 Euro im Jahr. Der Verlustvortrag als Student ist der Trick, mit dem ihr trotzdem Steuern sparen könnt. Es geht schlicht und einfach darum, den Steuerbonus in die Zukunft zu verschieben.
      Es geht um das Jahr 2019 und meine Frage war eben, ob ich das extra beantragen muss, oder ob dies automatisch passiert, wenn eben meine Ausgaben höher waren als meine Einnahmen.

      Kommentar


        #4
        Man kann auf der ersten Seite des Hauptvordrucks zusätzlich ankreuzen: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags,

        wirklich notwendig ist das bei Einreichung einer Einkommensteuererklärung aber nicht. Wenn man einen Verlustrücktrag ausschließen will,

        trägt man ab 2019 in der Zeile 8 der neuen Anlage Sonstiges eine 0 ein. Voraussetzung ist aber immer: Negative Einkünfte !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke hab es gefunden.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Ramona33 Beitrag anzeigen
            Studenten können die Kosten ihres Studiums von der Steuer absetzen
            Grundsätzlich nicht. Ausnahme: Zweitstudium.

            Zitat von Ramona33 Beitrag anzeigen
            Die allermeisten Studenten verdienen viel weniger als den Steuerfreibetrag von 9000 Euro im Jahr
            Das wirst Du ja nicht aushebeln können. Ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 2.000 ist immer noch kein Verlust, auch wenn Du bei einem zvE von 9.000 keine Steuer zahlen müsstest.

            Zitat von Ramona33 Beitrag anzeigen
            ich habe das mit dem Verlustvortrag so verstanden ... Der Verlustvortrag als Student ist der Trick, mit dem ihr trotzdem Steuern sparen könnt
            Da hast Du was völlig falsch verstanden. Wir studieren doch gar nicht.

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Das wirst Du ja nicht aushebeln können. Ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 2.000 ist immer noch kein Verlust, auch wenn Du bei einem zvE von 9.000 keine Steuer zahlen müsstest
              Außerdem liegt nur ein Verlust vor, wenn und soweit der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Das in der Regel niedrigere zu versteuernde Einkommen ist steuerlich irrelevant. Beispiel:

              Arbeitslohn aus Steuerklasse I 5.000 €, Werbungskosten zum Job 1.000 €, Werbungskosten zum Zweitstudium 3.000 €, Sonderausgaben 2.000 €. ->

              Gesamtbetrag der Einkünfte 1.000 €, zu versteuerndes Einkommen - 1.000 € -> rück- oder vortragsfähiger Verlust 0 €
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X