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Rückerstattung versteuertes Trennungstagegeld: Wo eintragen?

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    Rückerstattung versteuertes Trennungstagegeld: Wo eintragen?

    Wegen vorübergehender auswärtiger Tätigkeit erhalte ich als Beamter Trennungsgeld in Form von (steuerfreien) Fahrtkosten und (steuerpflichtigem) Trennungstagegeld.

    Nicht ausgeschöpfte steuerfreie Beträge bei den Fahrtkosten werden auf die steuerpflichtigen Teile des Trennungstagegelds angerechnet, so dass ich in den meisten Monaten nichts versteuern muss und alles von der Reisekostenstelle steuerfrei ausbezahlt bekomme.

    Es gibt aber einzelne Monate, in denen die steuerfreien Beträge aus den Fahrtkosten nicht ausreichen, um auch das Tagegeld "abzudecken". In diesen Monaten werden die steuerpflichtigen Teile des Tagegelds der Besoldungsstelle mitgeteilt, die sie dann meinem nächsten Monatsgehalt zuschlägt und wie Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit mit meinem Grenzsteuersatz versteuert.

    Auf das gesamte Kalenderjahr betrachtet, ist die Summe meiner steuerfreien Beträge aus den Fahrtkosten deutlich höher als der zu versteuernde Teil des Tagegelds, d.h. das gesamte Trennungsgeld ist in diesem Jahr steuerfrei. Nun hat aber die Besoldungsstelle wegen der monatlichen Auszahlweise Steuern auf Teile des Trennungstagegelds abgezogen.

    Wo kann ich diese "fälschlicherweise" versteuerten Beträge in den Steuerformularen eintragen? Ich habe, v.a. in der Anlage N, keine geeignete Spalte dafür gefunden.

    #2
    Da die versteuerten Beträge in deinem versteuerten Bruttolohn lt. Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, musst du die nirgendwo angeben.

    Du erklärst deine Auswärtstätigkeit und gibst dort die steuerfreien Erstattungen des AG an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Ich fürchte aber, dass dies das Problem nicht löst.

      Denn die Erstattungen des Arbeitgebers wurden in den betreffenden Monaten ja gerade nicht steuerfrei ausgezahlt, sondern (sozusagen fälschlicherweise) als steuerpflichtiger Bruttolohn behandelt und versteuert. Ich habe also auf eine Erstattung des AG, die (auf das gesamte Steuerjahr bezogen) hätte steuerfrei sein müssen, in einzelnen Monaten Steuer bezahlt. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind daher zu hoch angesetzt.

      In den meisten Monaten wurden die Erstattungen tatsächlich vollständig steuerfrei ausgezahlt, weil die steuerfreien Beträge aus den Fahrtkosten so weit über den wirklichen Fahrtkosten lagen, dass man darin auch noch die Tagegelder unterbringen konnte. In wenigen Monaten hat das aber nicht gepasst, so dass ein überschießender Teil der Tagegelder der Einkommensteuer unterworfen wurde.

      Da die Einkommensteuer dem Jahresprinzip unterliegt und auf das Jahr bezogen der steuerfreie Betrag deutlich über den vom AG bezahlten Beträgen liegt, würde ich die zuviel bezahlte Steuer gerne zurückholen.

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