Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo,

    ich habe letzte Woche meinen Einkommensteuerbescheid für 2009 vom Finanzamt bekommen. Dem Bescheid war eine Notiz beigefügt die besagt, dass ich "innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides die Umsatzsteuererklärung 2009" einreichen soll.

    In 2009 habe ich jeden Monat pünktlich meine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und dachte, damit hätte ich meine Pflicht erfüllt.

    Muss ich die Umsatzsteuererklärung aus ElsterFormular zusätzlich ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln? Kann ich darin irgendwo vermerken, dass alle angefallenen Umsatz- und Vorsteuerbeträge bereits mit dem Finanzamt verrechnet wurden?

    Vielen Dank für jeden Tipp und noch einen schönen Tag!

    Nina

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo,
    eine Umsatzsteuererklärung ist zwingend erforderlich.
    Im günstigsten Fall ist die Jahreserklärung identisch mit den vorangemeldeten Beträgen, dann würde in der Kz.820 in Zeile 109 auf Seite 4 der Erklärung eine "0" stehen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

      Hallo,

      vielen Dank für den Hinweis!

      Ich habe die Umsatzsteuererklärung in ElsterFormular jetzt ausgefüllt, in der Zeile 109 steht aber keine "0", sondern die Differenz von allen in 2009 gezahlten Vorsteuerbeträgen und allen in 2009 erhaltenen Umsatzsteuerbeträgen (also auch alles, was schon in den Umsatzsteuervoranmeldungen angegeben wurde).

      Wo kann ich denn vermerken, was bereits mit dem Finanzamt verrechnet wurde? Oder werden bereits gezahlte Beträge vom Amt automatisch mit einbezogen?

      Viele Grüße!

      Nina

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

        Die Jahreserklärung ist wie folgt auszufüllen:
        Die Zeile 107 zur Kennzahl 816 enthält den verbleibenden Überschuß. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ist dem Betrag ein Minuszeichen vorzusetzen.
        In Zeile 108 ist das Vorauszahlungssoll einzutragen, welches sich aufgrund der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen ergibt. Die Zeile 109 mit der Kennzahl 820 erhält automatisch den Differenzwert aus den Zeilen 107 und 108. Ein verbleibender negativer Betrag würde nach Überprüfung durch das Finanzamt nach Bearbeitung erstattet werden. Ein positiver Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung an das Finanzamt zu entrichten. Im günstigsten Fall sind die Beträge gleich, dann steht in Zeile 109 eine Null.
        MfG
        die Elsteraner

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

          In Zeile 108 habe ich nun den Gesamtbetrag aus allen Voranmeldungen 2009 eingetragen. In Zeile 109 ergibt sich eine kleine Differenz, die aber dadurch zu erklären ist, dass die Summe der jeweils gerundeten Monatsumsätze nicht genau mit dem gerundeten Gesamtumsatz übereinsstimmt.

          Was mich aber vor ein Rätsel stellt ist die Anlage UR, die ich laut Plausibilätsprüfung ausfüllen muss... Ich habe ein Buch bestellt, das aus dem Ausland geliefert wurde. Die angefallene USt habe ich auf Seite 3 der Umsatzsteuererklärung in Zeile 63 eingetragen. ElsterFormular fordert mich nun dazu auf, in der Anlage UR diesen Wert auf Seite 1 in der Zeile 9, 10 oder 11 einzutragen. Wenn ich das mache, dann erscheint der Wert anschließend auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung in Zeile 93 als "zu entrichtende Umsatzsteuer". Das kann doch nicht richtig sein? Dann wäre der Betrag ja 2 x aufgeführt. Einmal als Vorsteuer (was ja auch richtig ist) und dann noch einmal als Umsatzsteuer.

          Weiß jemand, ob ich die Fehlermeldung beheben und die Anlage UR, die immer automatisch wieder eingefügt wird, löschen kann? Oder ob mein Gedankengang unsinnig ist und die Fehlermeldung korrekt? Ich kann mir das nicht erklären...

          Ganz herzlichen Dank und einen schönen Abend!

          Nina

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

            Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Inlandsumsätzen, Umsätzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (inngergemeinschaftlich) und Drittlandsumsätzen. Also: wo hast Du das Buch gekauft? Wenn Du's im Inland gekauft hättest, hättest Du ja Steuer an den Verkäufer bezahlt. Wenn Du's im Ausland kaufst, dann zahlst Du als Unternehmer die Steuer direkt ans Finanzamt.

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

              Ich habe das Buch über Amazon bestellt. Es wurde aus GB geliefert. Auf der Rechnung sind folgende Beträge angegeben:

              € 1,63 Bruttopreis Buch
              € 3,00 Versandkosten
              € 4,63 Gesamtsumme/Rechnungsbetrag

              € 0,11 Mehrwehrsteuer (also € 1,52 Nettopreis Buch)

              Der Gesamtbetrag von € 4,63 ist von meinem Konto abgebucht worden, also habe ich die € 0,11 in der Umsatzsteuervoranmeldung des entsprechenden Monats angegeben.

              Es kann also doch nicht richtig sein, dass der Betrag auch noch mal als zu zahlende Umsatzsteuer aufgeführt wird, oder? Ich hab das doch schon bezahlt...

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                Handelt es sich um deutsche Umsatzsteuer? Hat der Lieferant eine deutsche Steuernummer oder USt-ID-Nr. angegeben? Ist für die Versandkosten keine Steuer ausgewiesen?

                Ausländische Steuer kannst Du auf alle Fälle nicht vom deutschen Finanzamt zurückholen!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                  Ja, der Lieferant hat eine deutsche USt-Id-Nr angegeben (neben einer aus GB und einer aus F).

                  Die USt. beläuft sich auf entweder 11 % vom Buchpreis oder auf 2,4 % von der Gesamtsumme (Buch inkl. Versand). Ich habe 11 % vom Buchpreis für wahrscheinlicher gehalten, weiß es aber nicht sicher.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                    Hallo,

                    ich möchte meinen Beitrag noch mal ein bisschen nach oben schieben...

                    Kann mir jemand sagen, was ich mit den unten erwähnten € 0,11 USt. machen muss? Ich möchte gerne bald die Umsatzsteuererklärung einreichen und verstehe wirklich nicht, warum ich immer diese Fehlermeldung bekomme.

                    Wäre wirklich aufrichtig dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte!

                    Viele Grüße

                    Nina

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                      Hallo,
                      die Eintragung in der Umsatzsteuererklärung sind o.k.
                      Die Bezeichnung innergemeinschaftlicher Erwerb, bedeutet das der Erwerb besteuert werden soll und nicht die Lieferung. Gleichzeitig machst du doch die zu entrichtende Umsatzsteuer 0,11 € als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb geltend und damit ist das Geschäft für dich umsatzsteuerneutral.
                      Eigentlich wird bei vorhandener ID-Nr. des Liefernden und des Empfängers keine USt ausgewiesen. Der Empfänger trägt dies als innergemeinschaftlichen Erwerb ein und belegt dies mit dtsch. USt und gleichzeitig erfolgt die Berücksichtigung als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb.
                      Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                        Hallo,

                        danke für die Antwort, sie hat ein bisschen weitergeholfen.

                        Ich verstehe aber trotzdem nicht, warum ich die USt. an das Finanzamt bezahlen soll (Seite 4, Zeile 93 der Umsatzsteuererklärung). Ich habe doch keinen Umsatz gemacht und von jemanden USt. erhalten, die ich jetzt ans Finanzamt abführen muss, sondern die € 0,11 an den Lieferanten bezahlt. Logisch wäre für mich, wenn in der Umsatzsteuerklärung einfach nur die Vorsteuer auftauchen würde (Seite 3, Zeile 63).

                        Danke!

                        Nina

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                          Hallo,
                          deshalb mein Hinweis Lieferer und Erwerber haben eine USt-IDnr.
                          Dann erfolgt kein Steuerausweis. Lieferung innerhalb der EU steuerfrei. Erwerb mit jeweiliger Ust des Landes besteuert und gleichzeitig Vorsteuerabzug als innergem. Erwerb. Damit auch für den Erwerber eigentlich steuerfrei. Die Steuer bleibt damit im Land.

                          Hast du deine Ust-Idnr. bei der Buchbestellung angegeben ?
                          Dann bleibst du wie der Endverbraucher Privatmann natürlich auf der Ust. sitzen.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                            Aaah, jetzt hab ich's kapiert!!!

                            Nein, meine Nummer hab ich bei der Bestellung nicht angegeben. Habe gar nicht wahrgenommen, dass das Buch aus dem Ausland geliefert werden sollte und selbst wenn ich es wahrgenommen hätte, hätte ich nicht daran gedacht. (Das war meine erste Lieferung aus dem Ausland als Selbstständige...)

                            Aber jetzt macht das alles Sinn! Ich habe in diesem Fall Pech gehabt, weil ich bei der Bestellung nicht aufgepasst habe. Beim nächsten Mal gebe ich also meine Nummer mit an, zahle keine Steuer an den Lieferanten, dafür dann aber bei der Umsatzsteuervoranmeldung des entsprechenden Monats an das Finanzamt. Richtig?

                            Da hab ich ja Glück gehabt, dass es nur € 0,11 waren. So habe ich zumindest nur sehr wenig Lehrgeld bezahlt. ;-)

                            Vielen, vielen Dank!!!

                            Nina

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung 2009 trotz monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung?

                              Hallo,
                              da hast du recht, das "Lehrgeld" hält sich in Grenzen. Stell dir vor, du hättest einen PKW gesucht. Dann hätte man immer noch die Möglichkeit gehabt, den Rechnungsaussteller um eine korrigierte Rechnung zu bitten.

                              Tschüß

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X