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Einkünfte in Österreich als Selbstständiger

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    Einkünfte in Österreich als Selbstständiger

    Einkünfte in Österreich als Selbstständiger

    Hallo,
    ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, wie ich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Österreich in die Anlage AUS eintragen muß. Und zwar ist es so, dass ich einen Auftrag in Österreich hatte und dort eine netto Rechnung gestellt habe (nach Reverse Charge Verfahren) und ich hatte noch einen anderen Selbständigen dabei, der mir dann im Nachgang seine Fremdleistung in Rechnung gestellt hat.
    Nun meine Fragen... was trage ich in Elster ein? Die komplette Summe? Oder ziehe ich die Framdleistung ab und trage nur meinen tatsächlichen Verdienst ein? Und was gehört in die Zeile: Anzurechnende Ausländische Steuer für alle Einkunftsarten???
    Und in meiner Gewinnermittlung nehme ich die Einkünfte mit rein, oder reicht es sie in der Anlage AUS aufzuführen?

    Vielen Dank im Vorraus
    Zuletzt geändert von Natascha55; 07.07.2020, 14:26.

    #2
    Ich kenn mich da nicht so aus, aber ich habe Zweifel dass Du österreichische Einkünfte hast. Es handelt sich doch um Einkünfte, die Du mit Deinem inländischen Unternehmen erwirtschaftet hast. Hast Du wirklich ausländische Steuern bezahlt (die Du ja offenbar eintragen willst)?

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      #3
      Das sieht mir nicht nach ausländischen Einkünften aus und gehört ganz normal in deine Gewinnermittlung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich dachte es sind ausländische Einkünfte!?! Ich habe sie ja im Ausland erzielt.

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          #5
          Diese Einkünfte sind aber hier in Deutschland zu versteuern und nicht in Österreich. Die bei dem Auftrag bezogenen Fremdleistungen gehören ebenfalls in

          deiner Gewinnermittlung erklärt. Man darf nicht saldieren!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            was bedeutet... man darf nicht saldieren?

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              #7
              Oder ziehe ich die Framdleistung ab und trage nur meinen tatsächlichen Verdienst ein?
              Das wäre saldieren! Richtig ist es, die komplette Summe als Betriebseinnahme zu erklären und die bezogene Fremdleistung dann als Betriebsausgabe.

              Dadurch wird sie zwar auch abgezogen, aber man kann es nachvollziehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank! Das verstehe ich :-)

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