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Anlage Kind Kindergeldrückzahlung

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    Anlage Kind Kindergeldrückzahlung

    Unser Sohn hat am 01.07.2019 die vorzeitige Abschlussprüfung für seine Ausbildung bestanden. Anschließend war er bis zum 14.7 arbeitslos und seit 15.7.2019 hat er eine feste Arbeit.
    Normalerweise wäre die Ausbildung bis Ende Februar 2020 gelaufen. Bis dahin wurde auch das Kindergeld gezahlt obwohl wir uns bei der Familenkasse gemeldet hatten. Es ist für mich klar, dass wir das zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen müssen.
    Frage: Was muss ich nun in der Anlage Kind eintragen?
    Ausbildungsende 01.07 2019
    Feste Anstellung 15.07.2019
    Summe Kindergeld: Es wurde für das gesamte Jahr bezahlt oder gibt man nur die ersten 7 Monate bis Juli an, weil ja die nachfolgenden 5 Monate zurückgezahlt werden müssen.
    Gruß mysn

    #2
    Man trägt bei der Steuererklärung immer nur den Kindergeldanspruch ein, nicht die tatsächliche Zahlung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Anwort.
      Ich will trotzdem nochmal genauer fragen.
      Weil die Prüfung und das Ausbildungsverhältnis bis zum 01.07 lief, gilt der
      Kindergeldanspruch für 7 Monate : 6 x194,-€ + 1 x 204,-€ = 1368,-€

      Freundliche Grüße msyn

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        #4
        Kindergeldanspruch für 7 Monate : 6 x194,-€ + 1 x 204,-€ = 1368,-€
        So würde ich das angeben. Wenn er sich arbeitssuchend gemeldet hat und jünger als 21 ist, bestand im Juli in jedem Fall noch ein Kindergeldanspruch,

        wahrscheinlich reicht auch der eine Tag. Zumeist hat es ja nur Auswirkungen beim Soli und der Kirchensteuer, da wird aber ohnehin mit Jahreswerten gerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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